Kastration verhindert Leid bei Katzen

Freigängerkatzen müssen kastriert werden. So will es das Gesetzt seit Jahresbeginn. Zeit für eine erste Bilanz der Tierschützer.

Kastration verhindert Leid bei Katzen
Foto: Archiv/dpa/Burgi

Erkrath. Seit dem 25. November 2016 gilt in Erkrath die Kastrations- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen. Katzenhalter, die ihrer unkastrierten Katze Freigang gewähren, müssen seitdem mit einem Bußgeld von 1000 Euro rechnen. Nach zehn Monaten ist es nun Zeit, Bilanz zu ziehen. Die CDU-Ratsfraktion hatte beantragt, dass der Tierschutzverein im Haupt- und Finanzausschuss über die Erfahrungen mit der neuen Verordnung berichtet.

Christa Becker, Tierschutzverein

„Wir halten das für eine Erfolgsgeschichte“, sagt Christa Becker, Vorsitzende des Tierschutzvereins. Die Verordnung habe bewirkt, dass vermehrt Hinweise auf Streuner aus der Bevölkerung eingingen. Es habe sogar Meldungen über nicht kastrierte Wohnungs-Katzen von Nachbarn gegeben. Das ist natürlich nicht der Sinn der Sache, aber es zeigt, dass die Verordnung wirkt. Sie soll verhindern, dass Haustiere auf ihren Freigängen zur Vermehrung wildlebender Katzen beitragen. Jede Katze kann zweimal im Jahr fünf bis sieben Junge zur Welt bringen. Wenn pro Wurf drei Junge überleben, kann so aus einem einzigen Paar eine Population von 500 innerhalb von drei Jahren werden. Wildlebende Katzen sind oft unterernährt, krank und verwahrlost. Durch die Kastrationspflicht könne viel Tierleid verhindert werden, betonte Bürgermeister Christoph Schultz. Christa Becker berichtet, dass in den vergangenen zehn Monaten nur noch 43 Fundkatzen aufgegriffen wurden, gegenüber 176 Katzen in 2004.

Von diesen 43 hätten fünf einem Besitzer zurückgegeben werden können, zwei wurden zum Tierheim Hilden gebracht. Von den verbliebenen 36 Katzen mussten nur noch elf kastriert werden. Alle wurden tierärztlich versorgt, gechippt, falls nötig, und untergebracht. Christa Becker dankte Regina Wedding, Lore Schulze und dem Rat für ihr Engagement. Die Verordnung gilt zunächst für ein Jahr, soll aber im Dezember neu geordnet und auf 20 Jahre verlängert werden. „Die Erfahrung zeigt, dass es die richtige Entscheidung war“, sagte Grünen-Fraktionsvorsitzender Reinhard Knitsch. Der Kreis Mettmann habe eine kreisweite Regelung abgelehnt. „Es geht also doch per kommunaler Verordnung“, so Knitsch.

Der Erkrather Tierschutzverein hat den Ehrgeiz, dass mittelfristig alle Freigänger- und Fundkatzen kastriert sein sollen.

In Düsseldorf und Wülfrath gibt es ebenfalls bereits eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Nur die Stadt Mettmann tut sich noch ein wenig schwer damit. Wolfgang Kohl vom Mettmanner Tierschutzverein hatte sich Anfang des Monats im Bürgerausschuss für eine entsprechende Regelung stark gemacht. Der Mettmanner Bürgermeister Thomas Dinkelmann will jetzt in der Bürgermeisterkonferenz ein einstimmiges Votum im Kreis durchsetzen. Die Verwaltung soll jetzt prüfen, ob die Stadt Mettmann rechtlich eine Änderung der Ortssatzung vornehmen lassen kann. Und ob die Städte Erkrath und Wülfrath rechtlich richtig gehandelt hätten — das will Dinkelmann ebenfalls wissen.

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