Hammerattacke: Erkrather wird zu fünf Jahren Haft verurteilt

Das Gericht bewertet den Angriff des heute 55-Jährigen auf seine Nachbarin als versuchten Totschlag, kritisiert aber auch das Verhalten des Opfers.

Wuppertal/Erkrath. Weil er eine Nachbarin (48) an ihrem Arbeitsplatz in einer Erkrather Bäckerei mit einem Hammer angegriffen und schwer verletzt hat, muss ein 55-jähriger Erkrather für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den arbeitslosen, gelernten Maurer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Bei der Tat im Dezember habe er genau gewusst, was er tat, stellten die Richter fest. Er habe den möglichen Tod seines Opfers in Kauf genommen.

Scharf kritisierte der Vorsitzende Richter das Opfer und dessen Familie: „Mit anderen Nachbarn wäre das nicht passiert.“ So sei der Tat ein monatelanger Streit zwischen den Familien mit Beleidigungen, Tätlichkeiten und Strafanzeigen vorangegangen. Auslöser sei eine Geruchsbelästigung durch einen Grillabend der Familie des späteren Opfers gewesen. „Es war die Hölle zu Hause. Man hat ihm sogar gesagt, seine Kinder wären nicht von ihm und seine Frau würde ihn mit mehreren Männern betrügen“, so der Richter. Die Beleidigungen hätten den Angeklagten zutiefst verletzt, das Gericht habe in dieser Hinsicht Verständnis für dessen Wut. Die Tat entschuldige das freilich nicht.

Mit dem Urteil blieb das Gericht um ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwältin. Die Anklägerin hatte in ihrem Schlussvortrag Abstand vom zunächst erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes genommen. Der Angriff sei nicht heimtückisch erfolgt, der Angeklagte habe nicht etwa eine Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzen wollen: „Es war ihm egal, wie er sie trifft — ob von hinten oder von vorn.“ Die von der Verteidigung hervorgehobene Alkoholisierung des 55-Jährigen zog sie in Zweifel.

Zwar seien bei der Festnahme drei Stunden nach der Tat mehr als zwei Promille Blutalkohol festgestellt worden, Zeugen aus der Bäckerei hätten aber keinen Biergeruch bemerkt. Strafschärfend seien die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten zu werten, darunter mehrere Verurteilungen wegen Gewaltdelikten.

Der Anwalt des Opfers stellte heraus, die 48-Jährige leide weiter unter der Tat. Zwar seien die offene Kopfwunde und ein Schädelbruch verheilt, wegen der psychischen Belastung könne die Geschädigte aber seit der Tat nicht mehr arbeiten. Der Familie fehle jeden Monat Geld, eine Therapie könne sie erst in Kürze antreten. „Man muss sich vorstellen, was diese Minuten im Leben meiner Mandantin bewirkt haben“, sagte der Anwalt.

Beide Seiten hätten erhebliches Glück gehabt, stellte der Vorsitzende Richter fest. Durch den Angriff hätte das Opfer auch verkrüppelt, blind, taub oder gelähmt werden können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt jedoch in Untersuchungshaft.

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