Erkrath verweigert Unterschrift für Krankenwagen.

Der Rettungsplan des Kreises sieht für Erkrath einen Krankenwagen vor. Die Stadt meint jedoch, zwei zu benötigen.

Erkrath. „Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir das Einvernehmen Ihrer Stadt möglichst bis Ende November 2011 erklären könnten.“ Mit diesen Worten hatte Landrat Thomas Hendele Mitte September Erkraths Bürgermeister Arno Werner gebeten, der alle vier Jahre stattfindenden Aktualisierung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst des Kreises Mettmann zuzustimmen.

Zumal das 44-seitige Werk inzwischen mit den Leitern der Feuerwehren aller Städte abgestimmt sei und auch die Verbände der Krankenkassen ihr erforderliches Einvernehmen erklärt hätten. Allerdings fehlt die Unterschrift aus Erkrath immer noch.

Nicht, weil Arno Werner nicht mitgespielt hätte, sondern weil es politisch so gewollt ist. Sämtliche Fraktionen sind sich nämlich einig, dieser aktuellen Fassung nicht zu folgen.

Hintergrund: Im Bedarfsplan ist für Erkrath lediglich ein Rettungstransportwagen (RTW) vorgesehen. „Wir bräuchten aber einen zweiten“, finden die Politiker. In der Ratssitzung am Donnerstag untermauerten sie diese Forderung erneut und vereinbarten eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Als Begründung wird unter anderem die Auslastung des RTW angeführt. Mit 47,5 Prozent hat das Erkrather Rettungsfahrzeug die zweithöchste im gesamten Kreisgebiet — lediglich in Haan liegt sie mit rekordverdächtigen 70,2 Prozent höher.

Auch bei den sogenannten First-Responder-Einsätzen ist Erkrath ganz vorne dabei: Mit 511 Einsätzen im Jahr 2009 verzeichnete man ein Drittel sämtlicher Einsätze im Kreisgebiet (rund 1500).

Zur Erklärung: First Responder stellt eine Ergänzung zur regulären Rettungskette dar und kommt immer dann zum Einsatz, wenn das nächstgelegene Rettungsmittel eine längere Anfahrt hat als der First Responder. Meist handelt es sich dabei um Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, deren Kräfte eine basismedizinische Ausbildung haben.

Rechtsgrundlage für den Bedarfsplan ist das Rettungsgesetz NRW. Darin ist festgelegt, dass die Kreise und die kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet sind, „die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen“.

Übrigens: Ein RTW kostet bei einem 24-stündigen Einsatz rund 500 000 Euro im Jahr.

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