Dichtungskeitsprüfungen: Städte warten auf eine Ansage des Landes

Kommunen raten ihren Bürgern, mit den Dichtigkeitsprüfungen noch abzuwarten.

Kreis Mettmann. Haben die Städte im Kreis Mettmann im vergangenen Jahr aufwendig Satzungen erstellt, wie die Dichtigkeitsprüfungen an Kanälen durchzuführen sind, müssen sie nun diese vielleicht wieder überarbeiten.

Denn die rot-grüne Landesregierung hat nun einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass im Gegensatz zum bisherigen Gesetz die Privathaushalte nun doch nicht zu einer Dichtigkeitspürfung verpflichtet werden sollen, vorausgesetzt ihr Wasserverbrauch liegt unter 200 Kubikmeter im Jahr.

„Ja, unsere Juristen müssten dann noch mal ran und unsere Satzung überarbeiten, wenn die neue Vorgaben vom Land kommen“, sagt Michael Hohmeier, Sprecher der Stadt Monheim. So lange gelte aber noch die alte. Eigene Wege würde die Stadt nicht gehen, auch wenn es den Kommunen Medienberichten zufolge freigestellt werden soll, ob die künftig neben den öffentlichen Kanälen auch die privaten Abwasserleitungen überprüfen wollen.

Abwarten, was seitens des Landes entschieden wird, will die Stadt Ratingen. „Da weiß ja noch keiner was kommt. So lange hat unsere Satzung erst einmal Gültigkeit“, sagt Wilfried Georg, Abteilungsleiter Stadtentwässerung.

„Wir raten Bürgern, erst einmal abzuwarten, wenn sie Fragen zur Prüfung haben“, sagt Geschäftsbereichsleiter Bernd Wieneck von den Technischen Betrieben Velbert. Neue Entwürfe für eine neue Satzung gebe es zwar schon. „Aber das ist alles noch nicht sicher und muss auch erst von den Fraktionen beraten werden.“

Ähnlich sieht es in Haan aus. „Wir raten Bürgern, Ruhe zu bewahren, bis alles klarer ist“, sagt Guido Mering, Leiter des Tiefbauamts. Den Vorstoß der Landesregierung, die Prüfpflicht für Privathaushalte abzuschaffen, sieht er allerdings skeptisch. „Was nützt es, Geld in die Dichtung der öffentliche Kanäle zu stecken, die Privathaushalte aber auszuschließen?“, fragt er kritisch und fügt hinzu: „Das macht keinen Sinn.“

In Hilden herrscht im Rathaus noch Unsicherheit darüber, was genau geschehen wird in Sachen Dichtigkeitsprüfung. „Ich habe unterschiedliche Informationen bekommen, was der neue Gesetzentwurf beinhaltet“, sagt Dieter Drieschner, stellvertretender Leiter des Tiefbauamts. „So lange nicht klar ist, was sich genau ändert, wird hier auch nicht darüber spekuliert, was sich an der bisherigen Satzung ändert.“

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