Der Fall Daniel wird nicht neu aufgerollt

Auch das Urteil um tödliche Schläge mit einem Hammer wird rechtskräftig.

Erkrath. Mehrjährige Haft, weil sie im Familienkreis getötet haben — diese Urteile vom vergangenen Jahr gegen zwei Erkrather sind jetzt rechtskräftig. Im „Fall Daniel“ um einen getöteten Zweijährigen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionsanträge verworfen.

In einem anderen Verfahren hat der Angeklagte das Urteil gegen ihn doch akzeptiert: zwölf Jahre Haft wegen Totschlags an seiner Frau mit einem Hammer. Das teilte jetzt das Landgericht Wuppertal mit.

Der Tod des zweijährigen Daniel hat 2010 für Bestürzung gesorgt. Wochenlang war der Junge gequält worden. Nach Verbrühungen starb er an inneren Blutungen.

Die Hauptschuld sah das Landgericht beim damaligen 23-jährigen Freund der Mutter. Er habe das jüngste von vier Geschwistern aus Überforderung gequält, so die Begründung für die Haftstrafe von neun Jahren.

Staatsanwältin Friedel Heuermann hatte die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert: „So etwas habe ich in 20 Jahren nicht erlebt“, sagte sie im Plädoyer.

Das Landgericht habe richtig geurteilt, dass der Angeklagte zur Zeit der Tat noch jung und nur geringfügig vorbestraft war, dass er spontan gehandelt hat, wertete jetzt der Bundesgerichtshof. Auch die Schmerzen und die Wehrlosigkeit des Opfers hätten die Richter richtig einbezogen.

Akzeptiert hat ein Erkrather Frührentner sein Urteil. Der Mittfünfziger hatte sich verantworten müssen, weil er im August 2010 seine damals 50-jährige Ehefrau mit einem Hammer geschlagen hatte.

Er war nach der Tat festgenommen worden, weil Nachbarn im Stadtteil Hochdahl die Schreie der Frau gehört hatten. „Das war haarscharf am Mord vorbei“, hatte der Richter Anfang November angemerkt.

Warum der Angeklagte jetzt seine Revision zurückgezogen hat — sein Rechtsanwalt Malte Pohl erläutert es nicht: „Mein Mandant möchte nichts sagen. Er möchte mit der Verarbeitung beginnen.“

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