„Brummi-Andi“: Wortführer in eigener (Straf-)Sache

Nach 13 Jahren krimineller Karriere verteidigt sich der 26-Jährige selbst — und steht schon wieder vor Gericht.

Kreis Mettmann. In seinem kurzärmligen Holzfällerhemd mimte er das Unschuldslamm, faltete die Hände ineinander und lauschte wohlerzogen dem Vorsitzenden Richter. Seine Verteidigung übernahm er selbst — in der Überzeugung, es ebenso gut wie die Profis zu machen und es den Robenträgern zeigen zu können.

Und tatsächlich: Andreas B., genannt „Brummi-Andi“, der früher in Monheim gelebt hat, zeigte sich in der Rolle seines eigenen Anwalts professionell.

Der 26-Jährige verhörte Zeugen, machte sich Notizen und stellte gekonnt Nachfragen — mit Erfolg: Seine Haftstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gefährlicher Körperverletzung — er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler mit einem Warndreieck geschlagen — reduzierte das Düsseldorfer Landgericht am 31. Mai von 21 auf 18 Monate.

Allerdings urteilte der Richter: keine Bewährung. Doch der junge Mann leistet erneut Widerstand: Er will sich nicht mit dem Urteil abfinden und in Revision gehen.

Und schon steht der nächste Prozess an: Am 2. September muss sich „Brummi-Andi“ wegen gemeinschaftlichen Raubs und Körperverletzung verantworten. Mit seiner Ehefrau soll er eine Bekannte verprügelt und ihr Handy und Laptop weggenommen haben.

Acht Jahre hinter Gittern hat der Monheimer bereits hinter sich. Seinen ersten Lastwagen stahl Andreas B. im Alter von 13 Jahren, um zu seiner Mutter zu fahren. Das machte ihn über Nacht zum Medienstar.

Kurz darauf raste er wiederum mit einem gestohlenen Lastwagen quer durch die Niederlande, lieferte sich eine Hetzjagd mit der Polizei. Der damals 14-Jährige steuerte das Fahrzeug in eine Polizeisperre. Ein Beamter starb. Der Witwe des getöteten Polizisten schrieb er nie: Ihm fehlte „der Mumm“, wie er einmal in einer WDR-Dokumentation über sein Leben sagte.

Andreas B. wurde zu mehreren Jahren Jugendhaft verurteilt. Während er noch die Strafe absaß, folgte die nächste Anklage: Er habe einen Zellengenossen in der Düsseldorfer Justizvollzugsanstalt „Ulmer Höh“ verprügelt und anschließend zum Oral-Verkehr gezwungen, lautete die Anklage. Nach dem Vorfall wurde Andreas B. nach Köln verlegt. Obwohl er den Vorfall bestritt, verurteilte ihn das Amtsgericht Langenfeld zu einer erneuten Jugendstrafe von drei Jahren.

Im Oktober 2002 folgte die vorzeitige Entlassung: Der inzwischen 19-Jährige wurde wegen guter Führung zweieinhalb Jahre vor Ablauf seiner Haftstrafe auf freien Fuß gesetzt. „Brummi-Andi“ hatte während der Haft einen guten Hauptschulabschluss geschafft und eine Lehre zum Kfz-Mechaniker begonnen.

Doch die guten Vorsätze hielten nicht an. Erneut wurde er ohne Führerschein erwischt und flüchtete vor der Polizei. Mit 20 Jahren nahm er an einem Raubüberfall teil. Wieder wanderte er ins Gefängnis — bis Juni 2008. Im Oktober 2008 ging er den Beamten erneut ohne Führerschein ins Netz. Er wurde verurteilt, der Rest der Strafe jedoch wegen einer „günstigen Sozialprognose“ zur Bewährung ausgesetzt.

Trotzdem fuhr er 2009 einmal mehr ohne Führerschein Auto und schlug einen vermeintlichen Nebenbuhler mit einem Warndreieck zusammen. 21 Monate Haft standen im Raum, Andi B. erschien mehrfach nicht zu den anberaumten Gerichtsterminen. Schließlich klickten die Handschellen, bei der Festnahme verletzte er mehrere Beamte.

Seit April dieses Jahres sitzt Andi B., mittlerweile verheiratet und Vater einer Tochter, in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf in Untersuchungshaft. Ob er mit seiner Revision gegen die 18 Monate Haft Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

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