Bewährung und Geldstrafe für Velberter Unglücksfahrer

Prozess: Acht Monate auf Bewährung und 900 Euro lautet die Strafe gegen einen Mann, der eine Velberterin angefahren hatte. Sie war drei Monate später an den Folgen gestorben.

Velbert. Der Zusammenhang sei eindeutig, wertete das Amtsgericht Velbert am Donnerstag: Ein 43-jähriger Angeklagter aus Velbert sei für den Tod einer 69-jährigen Frau verantwortlich, weil er sie in Heiligenhaus am 26. Mai 2009 angefahren hatte.

Der Frührentner, der mit seiner fünfköpfigen Familie in Velbert lebt, war an jenem Vormittag unerlaubt rückwärts in die Einbahnstraße Wülfrather Straße eingefahren und hatte dabei die Frau übersehen, die gerade die Straße überquerte. Sie erlitt durch den Sturz eine große Platzwunde am Hinterkopf, weitere schwere Kopfverletzungen, ein Schädel-Hirn-Trauma und verlor noch am Unfallort viel Blut. Trotz zahlreicher Operationen und Krankenhausaufenthalte trug sie schwere neurologische Schäden davon und lag fortan im Wachkoma, war bettlägerig und musste betreut werden.

Am 9. September 2009 starb die Frau an einer Lungenentzündung. Nachdem die ersten beiden Augenzeugen, ein Pfleger aus Heiligenhaus und ein Detektiv aus Herne den Unfallhergang geschildert hatten, meldete sich ein Mann aus dem Publikum zu Wort. Der 59-Jährige wurde nachträglich in den Zeugenstand gerufen. Es stellte sich heraus, dass er bei dem Unfall als Ersthelfer vor Ort war. "Ich habe diesen schrecklichen Vorfall immer noch nicht verarbeitet. So etwas vergisst man nicht", gab er zu Protokoll.

Im weiteren Verlauf kam auch der Düsseldorfer Rechtsmediziner zu Wort, der die abschließende Obduktion des Opfers vorgenommen hatte. Seinem Gutachten zufolge war die tödlich verlaufene Lungenentzündung eine Folge der schweren Verletzungen, die das Opfer bei dem Verkehrsunfall erlitten hatte. "Durch die Kopfverletzungen, die neurologischen Schäden und die Bettlägerigkeit wurde die Lunge anfälliger für Bakterienbefall. Es ist davon auszugehen, dass das Opfer ohne die durch den Unfall erlittenen Schäden, die Lungenentzündung vielleicht nicht bekommen und sehr wahrscheinlich nicht an ihr gestorben wäre. Der Unfall war ein massiver Eingriff in das Leben der 69-Jährigen, die ansonsten ein Leben ohne Einschränkungen führen konnte", erklärte der Rechtsmediziner.

Der Angeklagte, der vor 30 Jahren aus dem Libanon nach Deutschland geflohen war und seitdem in Velbert lebt, verfolgte die dreieinhalbstündige Verhandlung niedergeschlagen und meist schweigend. Er wiederholte nur immer wieder, wie sehr ihm das Geschehene leid tue. "Ich habe sie nicht gesehen. Und als es passiert war, wusste ich nicht, was ich machen sollte. Ich werde immer an diese arme Frau denken", sagte er reumütig.

Das Gericht sah den Zusammenhang zwischen Unfall und Tod schließlich als eindeutig erwiesen an. Das Urteil lautete deshalb auf fahrlässige Tötung. Der Täter habe, so der Richter, "beim zügigen, unerlaubten Rückwärtsfahren in eine Einbahnstraße diesen Unfall fahrlässig in Kauf genommen". Strafmindernd wurde aber angerechnet, dass er Reue zeigte und nicht vorbestraft war. "Dieser schlimme Unfall ist also als Sonderfall zu werten", so der Richter. Das Strafmaß fiel dementsprechend aus: Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 900 Euro Geldbuße, zu zahlen an die Johanniter Unfallhilfe.

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