A44: Und wieder eine Verzögerung

Beirat: Das Anlegen zweier Baustraßen für Lastwagen wird neu geprüft.

Kreis Mettmann. Der Ausbau der der A44 wird sich verzögern. Grund ist ein Beschluss der Unteren Landschaftsbehörde vom Mittwoch. Darin fordern die Beiratsmitglieder, dass das Planfeststellungsverfahren rechtlich geprüft wird.

Dreh- und Angelpunkt der Diskussion im Beirat war ein Wunsch des Landesbetriebs Straßen-NRW. Dieser benötigt zum Lückenschluss der A44 eine Zufahrt für Lastwagen zu einem Bauabschnitt im Bereich der Stadt Heiligenhaus. Zwei vorhandene Straßen, der Heiligenhauser Weg auf Wülfrather Stadtgebiet und die Wülfrather Straße in Heiligenhaus, sollen zu Baustraßen ausgebaut werden.

Doch diese Straßen verlaufen durch ein Landschaftsschutzgebiet, in dem sich Ackerflächen befinden. Und dort ist es laut Gesetz verboten, zu bauen. Es sei denn, die Trasse ist aus "Gründen des überwiegend örtlichen Interesses, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig", wie es im Bundesnaturschutzgesetz heißt.

Dies ist aus Sicht des das Kreisplanungsamts der Fall, deshalb sollte der Beirat beschließen, Straßen-NRW von dem Verbot zu befreien, um mit dem Anlegen der Baustraßen beginnen zu können.

Allerdings gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Und dies besagt, dass der Bau solcher Baustraßen durch die Ackerflächen nicht rechtens ist. Ein Bauer hatte dagegen geklagt. Das Gericht hatte ihm Recht gegeben, da die beiden Baustraßen im Planfeststellungsverfahren gar nicht erwähnt worden sind.

Kaum war der Tagesordnungspunkt bei der Beiratssitzung auf dem Tisch, gab es auch schon die ersten Einwände. "Ich wundere mich, dass hier etwas entschieden werden soll, obwohl es das Gerichtsurteil gibt", sagte Beiratsmitglied Wolfgang Haase.

Dieter Donner vom Bund für Umwelt und Naturschutz kommentierte dies so: "Wenn doch festgestellt wird, dass dort Landschaftsschutzgebiete sind, verstehe ich nicht, warum nicht ein anderer Weg genommen wird." Letztlich haben die Beitragsmitgleider beschlossen, die Entscheidung über den Bau der Zufahrtsstraße zu verschieben. Neuer Zeitplan: Unbekannt.

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