48-Jähriger wegen Messerattacke auf Ehefrau vor Gericht

Der Vorwurf lautet auf versuchten Totschlag. Der erste Tag des Prozesses wurde am Mittwoch wegen Verfahrensfragen abgebrochen.

Wülfrath/Wuppertal. Der Gesichtsausdruck des Angeklagten vermittelt dem Beobachter eine Mischung aus Traurigkeit, Teilnahmslosigkeit und Reue. Nur wenn die Dolmetscherin Zoran T. direkt anspricht, schaut der 48-Jährige ihr mit aufmerksamer Miene ins Gesicht. Seit Mittwoch muss sich der Mann vor dem Wuppertaler Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten.

Seit dem 4. März sitzt der Mann serbischer Herkunft in Untersuchungshaft. Er soll an diesem Tag versucht haben, seine Frau (damals 38 Jahre alt) mit einem Messer zu töten. Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann erst am Tag der Tat aus Serbien nach Deutschland eingereist sein. Am Nachmittag habe er seine Frau in ihrer Wohnung in Wülfrath besucht. Sie lebte dort bereits seit dem Januar 2013.

Vor Ort soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, so die Staatsanwaltschaft. Grund dafür soll Eifersucht gewesen sein. T. sei überzeugt gewesen, dass seine Frau einen Liebhaber hatte. Der Streit soll eskaliert sein. T., so der Vorwurf, habe dann ein Messer gezogen und mehrmals auf seine Frau eingestochen. Dabei trug das Opfer acht Schnitt- und Stichverletzungen sowie eine Kopfverletzung davon. Denn der 48-Jährige soll nach der Attacke mit dem Messer auch noch gegen den Kopf seiner Frau getreten haben, als diese bereits am Boden lag.

Zeugen hatten die Frau blutüberströmt im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses gefunden. Dort traf die Polizei später auch den Ehemann an und nahm ihn fest.

Weitere Einzelheiten zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, was sich genau in dem Haus abgespielt hat, welche Beziehung das Ehepaar miteinander hatte und ob die gemeinsame Tochter etwas davon gesehen hat, waren am Mittwoch beim Prozessauftakt noch kein Thema. Denn Staatsanwältin Friedel Heuermann kam erst gar nicht dazu, ihre Anklageschrift zu verlesen. Der Grund: Der Verteidiger von Zoran T., Andreas Sauter, reichte gleich mehrere Anträge ein. Er rügte zum einen das Gericht, weil ein Richteramt im Schwurgericht seiner Ansicht nach nicht rechtmäßig besetzt worden ist. An dem Verfahren sind insgesamt vier Richter beteiligt.

Außerdem warf er einem Richter Befangenheit vor. Dieser war in dem Fall bereits Ermittlungsrichter. „Dies ist noch kein Grund, den Antrag wegen Befangenheit zu stellen“, sagte Sauter. Aber ihm seien im Vorfeld der Verhandlung Informationen seitens des Richters und der Staatsanwältin vorenthalten worden. Laut dem Verteidiger sollen beide im Rahmen der Ermittlungen davon erfahren haben, dass dem Opfer von dem Täter gedroht worden ist. „Das haben wir nicht gewusst, es ist aber natürlich für die Verteidigung eine relevante Information“, sagte Sauter.

Das Gericht wird nun in den kommenden Wochen über die Anträge der Verteidigung beraten.

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