Zuhälter-Prozess: Richter und Schöffe befangen?

Spätestens am 16. Dezember muss eine andere Strafkammer über Antrag entschieden haben.

Krefeld. Die Begrüßung zwischen Verteidigern und Zuhälter verlief am Freitag im Saal 157 des Landgerichts ohne die bisher stets ausgetauschten Bruderküsse. Das Verwandlungsritual aber war das bekannte: Fast in Zeitlupe legten sich Matthias Meier und Dieter Kaufmann Schlips und Robe an, wie es Justitia vorschreibt.

Beide Anwälte waren zwar überaus pünktlich aus Dortmund eingetroffen - aber erst in der Kantine des neuerdings rundum mit Kameras gesicherten Justizpalastes hatten die Anwälte ihren Befangenheitsantrag gegen den Kammervorsitzenden Herbert Luczak und einen Schöffen aus St. Tönis formuliert. Deshalb mussten die anderen Prozessbeteiligten 20 Minuten lang Däumchen drehen.

Ehe der verlesen wurde, versuchte Verteidiger Kaufmann, den Psychiater Dr. Martin Albrecht wegen "Bedenken an der Neutralität" als Sachverständiger aus dem Prozess zu drücken. Vergeblich: Richter Luczak ging nicht auf den Vorschlag der Bestellung eines am Landgericht Dortmund zugelassenen Forensikers ein, sondern der ihm "seit 1984 bekannte" Arzt aus Süchteln soll den wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner vier Prostituierten angeklagten Garip G. auf dessen Schuldfähigkeit untersuchen. Luczak: "Dr. Albrecht ist seit Jahrzehnten als außerordentlich fachkundiger Gutachter bekannt."

Die Dortmunder Verteidiger, die nach der Mandatsniederlegung durch den Duisburger Strafrechtler Dirk Küchmeister (spielte früher den Advokat bei Barbara Salesch, SAT 1), ins Spiel kamen, mutmaßen, dass sie in Verhandlungspausen zumindest am 26. November in der Raucherecke unter dem Kamera-Mikrophon abgehört worden sein könnten. Eine Mitschneidetechnik gibt es laut Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW bei dieser Überwachungsanlage übrigens nicht.

Spätestens am übernächsten Verhandlungstag (16. Dezember) muss eine andere Krefelder Strafkammer über den Befangenheitsantrag gegen Richter und Schöffen entschieden haben. Beteiligte glauben aber, dass das Ergebnis der Prüfung schon am Vortag verkündet wird. Dann werden erstmals die Verteidiger die "Kronzeugin" ins Kreuzverhör nehmen.

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