Zuhälter Garip G. muss ins Gefängnis

Das Langericht verurteilte einen 34-jährigen Krefelder zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

Krefeld. Nach 15 Verhandlungstagen ging am Donnerstag der Prozess vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts gegen den aus der Türkei stammenden und zuletzt in Krefeld wohnenden Garip G. (34) zu Ende.

Den vor drei Tagen geständigen Angeklagten verurteilte die Kammer wegen Zuhälterei, Erpressung, Menschenhandels, Vergewaltigung, Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs sowie Anstiftung zu einer vorsätzlich begangenen, uneidlichen Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten, übernahm so den Antrag der Staatsanwältin.

Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. In seiner Urteilsbegründung des über viele Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahrens stellte der Vorsitzende Richter das faire Verhalten der Verteidiger und der Vertreter der Nebenklage heraus.

"Der Angeklagte versteht es meisterhaft, Frauen für seine Zwecke einzuschalten, da er sehr charmant und intelligent ist." Diese Eigenschaften habe er vorzüglich eingesetzt und die Frauen gegeneinander ausgespielt. Die Beweisaufnahme habe zudem vieles in Bezug auf die massiven Anklagevorwürfe relativiert.

Darüber hinaus sei der Angeklagte mit den Damen als Nebenklägerinnen vorsichtig umgegangen und habe Schadensersatzsprüche anerkannt. Der Richter würdigte: "Es ist nie zu einer Konfrontation gekommen." Die Verteidiger kamen zum Fazit: " Wir haben in der Beweisaufnahme alle Höhen und Tiefen aus dem Milieu erlebt. Unser Mandant kam zur Einkehr und will einen Schlussstrich ziehen."

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