Wohin mit den alten Raketen?

Wer Reste vom Feuerwerk übrig hat, muss einige Dinge bei der Lagerung und Zündung außerhalb von Silvester beachten.

Krefeld. Das Feuerwerk gehört zu Silvester wie der Tannenbaum zu Weihnachten. Auch 2008 wurde in Krefeld wieder kräftig geknallt. Wer jetzt noch Böller und Raketen übrig hat, muss bei der Lagerung und Zündung außerhalb von Silvester einige Dinge beachten.

Privatpersonen dürfen lediglich Klein-, Kleinst- und Bühnenfeuerwerke abbrennen. Zu ersteren Gruppe gehören alle typischen Silvesterartikel, die nur an Volljährige zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden. Kleinstfeuerwerke wie Knallfrösche und Wunderkerzen dürfen auch von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und auch in geschlossenen Räumen gezündet werden. Bühnenfeuerwerke wie zum Beispiel das Bengalische Feuer sind raucharm, ganzjährig erwerbbar und können ebenfalls in geschlossenen Räumen verwendet werden. Sie werden elektrisch gezündet und ebenfalls nur an Volljährige verkauft.

Kleinstfeuerwerke dürfen ohne Genehmigung das ganze Jahr über verwendet werden. Privatpersonen dürfen Bühnen- und Kleinfeuerwerke ohne Anmeldung nur zwischen dem 31. Dezember, 0 Uhr, und dem 1.Januar, 24 Uhr, zünden. Für andere Anlässe wie Hochzeiten und Geburtstage außerhalb dieses schmalen Zeitfensters muss ein formloser "Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot" beim Fachbereich Ordnung der Stadt gestellt werden. Wer dies nicht tut, riskiert eine Geldstrafe.

Privatpersonen dürfen bis zu zehn Kilogramm Böller und Raketen in nicht bewohnten Räumen wie Besenkammer, Flur oder Keller lagern. Damit sie Silvester 2009 auch zünden, sollten sie am besten in ihrer Originalverpackung aufbewahrt und von Zünd- und Wärmequellen sowie Feuchtigkeit ferngehalten werden. Wer Raketen und Böller wegwerfen möchte, muss sie wässern, also richtig nass machen.

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