Krefeld will Integrationspreis vergeben

Sayhan Yilmaz ist der Vorsitzende des neuen Integrationsrates. Darin haben jetzt Migrantenvertreter erstmals die Mehrheit.

Krefeld will Integrationspreis vergeben
Foto: privat

Krefeld. Ab 2015 soll es in Krefeld einen Integrationspreis geben. Das schlug Oberbürgermeister Gregor Kathstede in der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates vor. Kathstede: „Der Preis wird nicht mit 20 000 Euro dotiert sein. Er soll aber Persönlichkeiten, Vereine und Institutionen auszeichnen, die sich um die Einbeziehung von Migranten in unsere Gesellschaft besonders verdient gemacht haben.“

Zum neuen Vorsitzenden des Gremiums wurde Sayhan Yilmaz von der Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen gewählt. In der ersten Sitzung dieses neuen Rats-Gremiums, das den Integrationsausschuss ablöste, wurde er von den 19 Wahlberechtigten bei einer Stimmenthaltung gewählt.

Yilmaz ist auch Mitglied der Bezirksvertretung Nord. Er ist 44 Jahre alt, verheiratet, hat zwei Kinder und arbeitet als Projektleiter in einem Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen.

Laut Gemeindeordnung müssen Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnern einen Integrationsrat bilden. Er löst den Ausländerbeirat ab, der seit 1994 gesetzlich vorgeschrieben war. Später wurde daraus der Integrationsausschuss, der von Christoph Bönders (Bündnis ’90/Grüne) geleitet wurde. Zwar arbeiteten auch im Ausschuss bereits gewählte Migrantenvertreter mit, hatten dort aber gegenüber den Ratsvertretern keine Mehrheit. Das ist jetzt anders: Das Stimmverhältnis ist jetzt 10:9 zugunsten der Migrantenvertreter.

Der Integrationsrat hat 19 Mitglieder, von denen neun der Rat bestimmt. Die anderen Mitglieder werden von allen Ausländern und Deutschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, gewählt.

Intention des Gesetzgebers ist es, die Integration als gesellschaftliche Aufgabe zu betonen und den Integrationsrat besser mit der Rats- und Ausschussarbeit zu verknüpfen.

Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf seinen Antrag hin ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen.

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