Weiterführende Schulen: Anmeldungsfrist verpasst - ab zur Hauptschule

Die letzte Frist für Nachzügler ist vorbei. Ab diesem Freitag übernimmt das die Grundschule für säumige Eltern.

Krefeld. 110 - das ist die Nummer des Polizeinotrufes. Das ist aber auch die aktuelle Zahl der Kinder, die bislang noch nicht wissen, welche weiterführende Schule sie ab Sommer besuchen. Die Hälfte davon weiß es nicht, weil sie den Prognose-Unterricht noch vor sich haben (landesweit vom 23. bis 27. April). Die andere Hälfte - 50 bis 60 jetzige Viertklässler - wurden bislang noch an keiner weiterführenden Schule angemeldet. Wer den Anmeldetermin verpasst, muss zur Hauptschule Damit haben die Eltern und Erziehungsberechtigten letzterer Gruppe sowohl den vorgezogenen Anmeldungstermin zu den Gesamtschulen (Ende Januar/Anfang Februar) als auch den zu den anderen weiterführenden Schulen (Ende Februar) nicht wahrgenommen. Was nicht heißt, dass sie ab August nicht in einer fünften Klasse sitzen. "Denn Schulpflicht heißt auch Schulpflichtüberwachung", erläutert Urban Brocks, Abteilungsleiter in der Krefelder Schulverwaltung, auf WZ-Nachfrage. Diejenigen Kinder, die bis Montag nicht angemeldet waren, haben am Dienstag in ihrer Grundschule einen Anmeldebogen mitbekommen mit der Aufforderung, diesen innerhalb von drei Tagen ausgefüllt wieder mitzubringen. Bis gestern also war für die Eltern Zeit, auf diese Art anzumelden. Die Bögen dieser Nachzügler wurden gestern in den Grundschulen wieder eingesammelt. Aufgrund der Gesetzeslage um die Schulpflicht greift ab diesem Freitag eine Art Zwangsmaßnahme: Wer auch diese Frist nicht wahrgenommen hat, dessen Kind wird ab Freitag von der Grundschule per Nachmelde-Bogen an der nächstgelegenen Hauptschule angemeldet - denn die Hauptschule ist die einzige Pflichtschule. Für die Überwachung der Schulpflicht ist die Grundschule zuständig Die erwähnte Schulpflichtüberwachung obliegt der jeweiligen Grundschule. Normalerweise bekommt jeder Viertklässler mit dem Halbjahreszeugnis den Bogen, mit dem Eltern und Kind dann zu einer weiterführenden Schule zur Anmeldung gehen können. Diese melden später jeder Grundschule, welche ihrer Viertklässler angemeldet wurden. "So verlieren wir kein Kind aus den Augen", beschreiben Brocks und Rainer Hendrichs, Leiter des Fachbereichs Schule. Auch im Sommer nicht. Wenn eines der nun nachgemeldeten Kinder im August nicht in der fünften Klasse der betreffenden Schule sitzt, bekommen die Eltern erst Post, dann vielleicht auch Besuch. "Aufgrund des Schulentwicklungsplanes wissen wir genau, von wie vielen Kindern wir reden", sagt Brocks. Die 55 Kinder, die den Prognoseunterricht vor sich haben, bekommen nun eine Einladung vom Schulamt. Es betrifft die Viertklässler, die bislang an einer Schulform angemeldet sind, die - so die offizielle Formulierung - noch nicht einmal der eingeschränkten weiteren Empfehlung entspricht. SCHULWECHSEL Viertklässler: 2326 Viertklässler wechseln im Sommer in die fünften Klassen von Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien.

Anmeldungen: Mit den Halbjahreszeugnissen bekommen die Viertklässler die Bögen, mit denen sie und ihre Eltern zu den Anmeldezeiten ins Sekretariat "ihrer" weiterführenden Schulen gehen.

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