Weg frei für Umbau der Talschenke

Nachbar unterliegt vor dem Verwaltungsgericht.

Krefeld. Der Weg ist frei für den Umbau der seit langem geschlossenen Talschenke und die Errichtung von zwei kastenförmigen Doppelhaushälften auf dem Grundstück neben den Schluffgleisen. Nachbar Dieter Kunz ist mit seiner Klage gegen die positiv beschiedene Bauvoranfrage der Stadt gescheitert.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes in Düsseldorf erkannte in dem Vorhaben des Tönisberger Investors Rolf Rosen (neun Wohneinheiten, 21 Stellplätze) am Talring eine "zumutbare Baumaßnahme", die die Rechte des Klägers nicht verletze. Die Grenze wäre nur dann überschritten, wenn es sich um eine "rücksichtslose Bebauung" handeln würde. Die Kammer hatte sich bei einem Ortstermin selbst ein Bild vom Grundstück, den geplanten Stellplätzen und der Verkehrsbelastung gemacht.

Mündlich erörtert worden war die Klage am Mittwoch, bereits am Freitag wurde den Beteiligten das Urteil zugestellt. Wenn die endgültige Baugenehmigung erteilt ist, könne gegen denselben Punkt (maßvolle Bebauung) übrigens nicht neu geklagt werden, teilte Winfried Schwerdtfeger, Sprecher des Verwaltungsgerichtes, mit.

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