Übrigens... Bedingt verhandlungsfähig

Krefeld. Angeklagte müssen nicht nur körperlich anwesend sein. Sie müssen auch verstehen, was in der Verhandlung vor sich geht. Nachdem ein sichtlich schwankender Herr das Gericht betreten hatte, wurde ein Alko-Test angeordnet.

Mehr als drei Promille hatte er im Blut. Ob er denn verhandlungsfähig sei, wollte der Richter wissen. „Jetzt ja,“ so die Antwort nach zugegebenen zwei Flaschen Wodka und drei Flaschen Bier. Der Richter riet ihm, vor dem nächsten Verhandlungstermin weniger zu trinken. „Ich lass dann das Bier weg“, so der Kommentar.

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