Krefeld Vorwurf der Schwarzarbeit vor Gericht nicht haltbar

Anklage wegen Betrugs wird nicht weiter verfolgt. Geschäftsführer einer Krefelder Firma kommen mit Bußgeld davon.

Krefeld. Schwarzarbeit vermutete der Staatsanwalt bei den beiden 53 und 50 Jahre alten Unternehmern aus Krefeld. Für ihr Abbruchunternehmen an der Mevissenstraße sollen sie zwischen Oktober 2008 und August 2012 in 29 Fällen der Krankenkasse Sozialbeiträge von insgesamt 127 000 Euro vorenthalten haben — so lautete der Vorwurf.

Die Anklage ging davon aus, dass die an den Baustellen beschäftigten Subunternehmer Scheinselbstständige waren und daher als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hätten behandelt werden müssen. Eine solche Scheinselbstständigkeit ließ sich jedoch nach den Zeugenaussagen im Prozess am Schöffengericht nicht nachweisen.

Das ersparte den Angeklagten eine hohe Rückzahlung der vermeintlich unterschlagenen Sozialbeiträge. Dass dennoch jeder von ihnen 500 Euro Bußgeld zahlen muss, ist auf eine fehlerhafte Anmeldung speziell eines Arbeitnehmers zur Sozialversicherung zurückzuführen.

Die Ermittlung des Tatbestands und der Nachweis von Verfehlungen durch den Zoll ist in solchen Fällen sehr schwierig. Die Subunternehmer kommen zumeist aus dem Ausland — in diesem Fall aus Russland und Litauen. Ihre Mitarbeiter rekrutieren sie üblicherweise aus osteuropäischen Ländern zu niedrigen Löhnen und als geringfügig Beschäftigte.

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