Vier Jahre Haft wegen Dealerei

Angeklagter wird in Entziehungsanstalt untergebracht.

Symbolbild

Symbolbild

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Seit seinem 15. Lebensjahr hat ein heute 32-jähriger Krefelder Marihuana geraucht. Seitdem er 17 Jahre alt war, ist er davon abhängig. Das führte ihn am Dienstag vor die 1. Große Strafkammer am Landgericht, vor der er sich wegen Drogenhandels verantworten musste. Im Juli des letzten Jahres soll er dreimal rund 500 Gramm Marihuana und einmal sogar 2,6 Kilogramm zu einem Komplizen gebracht haben. In dessen Wohnung sollen die Betäubungsmittel portioniert und zum Weiterverkauf vorbereitet worden sein.

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei im April 2017 noch einmal 30 Gramm Marihuana in der Wohnung des Angeklagten. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. „Es ist wie eine Art Schneeballsystem, man will konsumieren und dann fehlen die finanziellen Mittel“, sagte die Verteidigerin zu den Beweggründen ihres Mandanten.

Der hatte zuvor über sie sämtliche Anklagevorwürfe eingeräumt. Er habe Geld für Drogen gebraucht. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe. Diese wird er aber voraussichtlich nicht in einem Gefängnis absitzen müssen, sondern in einer Entziehungsanstalt. Ein medizinischer Gutachter bestätigte in der Verhandlung eine Drogenabhängigkeit des Angeklagten. Die Erfolgsaussichten für eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt seien „ausreichend“. Statistisch dauere so etwas drei Jahre. Der Rest seiner Strafe würde bei einem Erfolg zur Bewährung ausgesetzt. Der Komplize des Angeklagten wurde bereits von der Strafkammer in einem gesonderten Verfahren verurteilt. sp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort