Vier Beweisanträge halfen nichts: Neun Monate ohne Bewährung für Schlosser

Selbst vier Beweisanträge halfen dem 52-jährigen Schlosser nicht zum erhofften Freispruch.

Krefeld. Selbst vier Beweisanträge des eifrigen Rechtsanwalts halfen dem 52-jährigen Schlosser am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht nicht zum erhofften Freispruch. In einer Juninacht 2008 hatte er sich bei einer Pizzeria auf der Philadelphiastraße verdächtig gemacht, als er immer wieder "an der Scheibe herumfummelte", so eine Zeugin.

Die Frage, die es zu klären galt, war die: Hat der Angeklagte den Einbruch abgebrochen, weil ihn die Reue packte, oder hat er von seinem Vorhaben abgesehen, weil die Polizei auftauchte? Für die Zeugin sah der Abbruch kaum nach Freiwilligkeit aus. Aufmerksam hätte der Mann Passanten und vorbeifahrende Auto beobachtet, Taschenlampe und Werkzeug dann unter seinem Pullover versteckt.

Der Rechtsanwalt betonte, dass der Rücktrittsentschluss seines Mandanten ebenso spontan gewesen sei wie der Entschluss zur Tat. Die Staatsanwältin wollte den Angeklagten neun Monate hinter Gittern sehen. Die Richterin verurteilte den Vorbestraften wegen versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung ohne Bewährung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort