Verwahrloste Gräber instand setzen

Fachbereich Grünflächen ebnet die Ruhestätten andernfalls ein.

Stadtteile. Der Pflegezustand der Grabstätten auf den Friedhöfen wird vom Fachbereich Grünflächen der Stadt Krefeld regelmäßig überprüft. Zur Wahrung der Würde und Ordnung werden nicht gepflegte, verwahrloste Grabstätten einschließlich der Grabsteine abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände und Pflanzen besteht nach der Friedhofssatzung nicht.

Die Friedhofsabteilung weist im Amtsblatt Nummer 19 vom 9. Mai (hängt in Krefeld, in Uerdingen, Hüls und Fischeln in den Rathäusern aus und ist im Internet zu finden unter www.krefeld.de/amtsblatt) darauf hin, dass jetzt wieder zahlreiche Gräber betroffen sind. Dabei sind jeweils Feld, Grabnummer und Name erwähnt.

In der Bekanntmachung werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabstätten innerhalb eines Monats instand zu setzen. Wenn das nicht geschieht, werden die Grabstätten eingeebnet. Vorhandene Grabmale und Einfassungen werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Krefeld über. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt ebenfalls an die Stadt Krefeld zurück.

Zudem sind für zahlreiche Grabstätten die Nutzungsrechte abgelaufen. Auch diese werden im Amtsblatt bekannt gegeben.

Sollen die Grabstätten für weitere Beerdigungen genutzt werden, muss der Nutzungsberechtigte sich innerhalb eines Monats im Fachbereich Grünflächen, Abteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, schriftlich melden. Ansonsten werden die auf den Grabstätten befindlichen Grab- und Grabmalanlagen entfernt und gehen in das Eigentum der Stadt Krefeld über. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Die Grabstätten werden in dem Fall eingeebnet.

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