Verkehrsrowdy muss 1800 Euro bezahlen

34-jähriger Krefelder hatte einen Autofahrer bespuckt und geschlagen.

Krefeld. Wegen zweier Taten am 11. August vergangenen Jahres erhielt jetzt ein 34-jähriger Krefelder eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Der Strafrichter am Amtsgericht Krefeld sah es für erwiesen an, dass der zur Zeit von Arbeitslosengeld lebende Angeklagte eine Körperverletzung in Verbindung mit gleichzeitiger Beleidigung begangen hat.

Was war geschehen? Der Mann mit zahlreichen Eintragungen im Verkehrszentral-Register überquerte zu Fuß die Uerdinger Straße in Höhe Viktoriastraße und schlug einem in seinem PKW auf Grün wartenden Fahrer durch das geöffnete Seitenfenster ins Gesicht und bespuckte ihn, weil er sich über dessen Fahrstil geärgert hatte.

Später kam es stadteinwärts kurz vor der Philadelphiastraße zufällig noch einmal zu einer Begegnung, bei der zwischen den Beteiligten wiederum harte Worte fielen und der Angeklagte sich erneut nicht beherrschen konnte.

Die ausführliche Vernehmung des Geschädigten widerlegte die Einlassungen des rüden Verkehrsteilnehmers. Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung: "Ich glaube dem Zeugen". Zu der Geldstrafe, die in Raten abgestottert werden kann, traf den Verkehrsrowdy noch die Entziehung der Fahrerlaubnis, über deren Wiedererlangung erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten entschieden werden kann.

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