Urteil: Sechs Jahre Haft für Raub an Geschäftsfrau

Weil er eine Frau überfiel, soll ein 48-jähriger Mann ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Krefeld. Im Verfahren um den Raub an einer Krefelder Geschäftsfrau in Tönisberg fällte das Landgericht Krefeld nun das Urteil. Der 48-jährige Gelsenkirchener D. wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Bis zuletzt beteuerte der 48-Jährige seine Unschuld und rief bei der erneuten Vernehmung des Opfers in den Saal: „Ich war das nicht, verdammt noch mal.“

Zuvor musste die Kammer ein kriminalistisches Puzzle der besonderen Art lösen. Am 2. März 2010 wurde das Opfer von zwei bewaffneten Männern überfallen. Die Täter, der Komplize von D. ist noch flüchtig, lauerten der Frau vor ihrer Firma in Tönisberg auf, bedrohten sie mit einer Schusswaffe. Einer der beiden schlug ihr mit der Waffe auf den Kopf. Aus dem Safe erbeuteten die Männer 4500 Euro Bargeld und Wertgegenstände.

DNA-Spuren, die auf einer Perücke in der Nähe des Tatorts gefunden wurden, passten zu dem Angeklagten. Doch der 48-Jährige gab an, ihm sei die fragliche Perücke während eines Besuches des Kölner Karnevals abhandengekommen. Und als die Tat in Tönisberg begangen wurde, sei er in seiner Heimatstadt Gelsenkirchen gewesen und hätte Hallenfußball gespielt.

Doch der Spielplan des Fußballvereins Schalke 04 brachte das Alibi des Angeklagten letztlich zu Fall. Denn ein Zeuge der Fußballrunde gab an, dass der Angeklagte nur bei einem einzigen gemeinsamen Fußballspiel dabei gewesen sei und erinnerte sich genau, dass an jenem Tag sein Verein Schalke 04 gegen Wolfsburg verloren hatte. Dies sei aber am 21. Februar und nicht am 2. März der Fall gewesen.

„Ich bin überzeugt, dass an diesem Tag Hallenfußball gespielt wurde“, erklärte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. „Ihr Alibi ist somit kein Alibi mehr.“ Andere Zeugen konnten nicht eindeutig bestätigen, dass das Spiel tatsächlich am 2. März stattfand, wie es D. zu seiner Verteidigung behauptet hatte.

Die beiden Täter versuchten nach Ansicht des Gerichts außerdem, eine falsche Fährte für die Ermittlungsbehörden zu legen. Sie sprachen mit osteuropäischem Akzent und hatten dem Opfer mitgeteilt, dass sie im Auftrag eines „Hüsseyin“ gekommen wären. Zudem sprachen sie Drohungen gegen den nicht anwesenden Ehemann der Frau aus, redeten von Sprengfallen: „Wenn Mann kommt, dann bumm“, sollen sie gesagt haben.

Die Identität des Komplizen und Haupttäters bleibt weiterhin im Dunkeln. D. wird wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen.

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