Urteil: Bewährung statt Psychiatrie

Wegen einer günstigen Prognose bleibt Jakob E. frei.

Krefeld. Im Fall des 27-jährigen Deutschrussen Jakob E., für den die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert wurde, ist die 2. große Strafkammer des Krefelder Landgerichts zu einem Urteil gekommen. Am zweiten Verhandlungstag wurde E., dem unter anderem Einbruch und Belästigung vorgeworfen wurde, wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen.

Die Einweisung in der Psychiatrie wurde beschlossen, jedoch wegen einer günstigen Prognose zur Bewährung ausgesetzt. Ein Psychiater hatte dem jungen Mann eine schwerwiegende Psychose attestiert, die sich durch die Einnahme von Betäubungsmitteln zu einer dauerhaften Störung ausweitete. Da der 27-Jährige jedoch meist selbständig "nach Hilfe" gerufen hat und seit dem Jahre 2006 straffrei blieb, prognostizierte der Gutachter eine günstige Entwicklung.

Das Urteil ist an Auflagen gebunden: Der 27-Jährige muss sich weiterhin einer Führungsaufsicht durch einen Betreuer und die Bewährungshelferin unterstellen, den Nachweis erbringen, dass er keine Drogen mehr nimmt, eine Therapie in einer Spezialklinik durchführen lassen und sich bis zur Aufnahme in der Klinik Königshof weiter behandeln lassen.

Das Gericht verlangte weiter, dass er die verordneten Medikamente akzeptiert und sich nach Abschluss der geplanten stationären Behandlung einer ambulanten Behandlung anschließt und daneben eine Selbsthilfegruppe besucht. Nach dem Urteil erklärte Jakob E.: "Ich möchte mich ändern." Das Urteil wurde von allen Seiten akzeptiert und ist rechtskräftig. hw

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