Umweltzone: Ausnahmegenehmigungen müssen beantragt werden

Krefeld. Entgegen der bisherigen Veröffentlichungen der Stadt Krefeld wird es nun doch möglich sein, neue Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge ohne und mit roter Plakette zum Befahren der Umweltzone für das Jahr 2012 zu beantragen.

Die bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen sind bis zum Jahresende befristet und können nicht verlängert werden, da für 2012 neue Kriterien anzuwenden sind.

Die Voraussetzungen für eine Ausnahme sind neu definiert worden. So müssen zukünftig zum Beispiel die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers berücksichtigt werden. Der Fachbereich Ordnung weist deshalb daraufhin, dass für die Zeit ab 1. Januar 2012 neue Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone beantragt werden müssen.

Weitere Informationen und die neuen Antragsformulare sind unter www.krefeld.de abzurufen. Während der Betriebsferien der Stadtverwaltung vom 27. bis 30. Dezember ist für den kommenden Donnerstag, 29. Dezember, vormittags von 8.30 bis 12.30 Uhr ein telefonischer Notdienst unter Tel. 02151 862185 eingerichtet.

Die Stadt hatte die Umweltzone als Maßnahme des Luftreinhalteplans Krefeld ab dem 1. Januar 2011 eingerichtet. Kraftfahrzeuge ohne und mit roter Plakette dürfen die Umweltzone seitdem nur mit Ausnahmegenehmigung befahren. Die generellen Befreiungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Krankenfahrzeuge und historische Fahrzeuge gelten ohne Antrag grundsätzlich weiter.

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