Tippfehler bei der Justiz ließ Prozess platzen

Wegen eines falschen Geburtsdatums galt die vorbestrafte Angeklagte plötzlich als "sauber". Nun muss ein neuer Termin her.

Krefeld. Ein einziger Tag ist es, der einen Prozess gegen eine 30-jährige Krefelderin wegen versuchten Betrugs beendet, bevor er überhaupt richtig angefangen hat. Die Justiz hatte ein - um einen Tag - falsches Geburtsdatum der Angeklagten eingetragen.
Dadurch war der angeforderte Bundeszentralregisterauszug, in welchem die Vorstrafen verzeichnet sind, falsch. So hieß es für Staatsanwaltschaft und Richter, dass die Frau nicht vorbestraft war.

In Wirklichkeit ist die Frau aber schon ganz erheblich wegen Betrugs aufgefallen. Im Jahre 2001 musste sie deswegen sogar schon 13 Monate hinter Gittern verbringen. 2004 hatte sie noch eine Bewährungsstrafe erhalten.

Solch einschlägige Vorstrafen wirken sich für gewöhnlich negativ auf das Urteil und das Strafmaß aus. Darum hielten es die Prozessbeteiligten für geboten, der Angeklagten einen Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen.

Diesen Antrag hatte sie zuvor schon selbst gestellt, aber da sie bei den Justizbehörden aufgrund des falschen Datums als nicht vorbestraft galt, wurde er abgelehnt. Der Fehler konnte passieren, weil bei Anforderung der Vorstrafenliste nach Name und Geburtsdatum gesucht wird.

Ist das Geburtsdatum falsch, aber der Name richtig, geht der Computer davon aus, dass es eben noch eine Person mit diesem Namen, geboren an dem vermeintlich anderen Tag, gibt.

Der Prozess gegen die Krefelderin wird nun an einem anderen Tag mit einem Pflichtverteidiger fortgesetzt. Dann wird sie sich für den Vorwurf verantworten müssen, dass sie sich am 25. Mai bei einer Bank einen Kredit über 9400 Euro erschleichen wollte.

Die heutige Hausfrau, die keinen Beruf erlernt hat, soll, um diesen Kredit zu erhalten, drei gefälschte Gehaltsabrechnungen eingereicht haben. In Wirklichkeit hatte sie bei der Firma, von der sie das Gehalt bezogen haben wollte, niemals gearbeitet.
Wegen der Fälschung wird der Angeklagten zusätzlich Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie brauchte das Geld, weil sie sich in einer finanziellen Notlage befand.

In ein von ihr kurz vorher eröffnetes Geschäft war eingebrochen worden. Es bestand aber kein Versicherungsschutz, so dass sie für den Schaden selbst aufkommen musste.
Bevor der Kredit ausgezahlt wurde, hatten Mitarbeiter der Bank bemerkt, dass die Gehaltsabrechnungen nicht echt waren und zeigten die Frau an. In den Vernehmungen vor dem Prozess war die Ertappte geständig.

Das Gericht setzt nun einen neuen Prozesstag fest.

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