Therapeuten-Team zur Früherkennung

Ein Zentrum für interdisziplinäre Frühförderung erleichtert die Arbeit mit betroffenen Kindern.

Krefeld. Die Schwangerschaft verläuft normal und die Geburt ist glücklich. Erst nach einigen Monaten bemerken die Eltern, dass sich Lena nicht wie gleichaltrige Kinder entwickelt. Ihre Bewegungsabläufe sind anders, die Sprechversuche fallen auf, ihre Entwicklung scheint gestört. Mussten Eltern in Krefeld bisher viele verschiedene Stellen aufsuchen, um Informationen und Klarheit über die Verhaltensweisen ihres Kindes zu bekommen, liegt nun alles in einer Hand.

Am Freitag war der offizielle Start der "Interdisziplinären Frühförderung" (IFF) für Kinder, die in den ersten Jahren Unterstützung und Hilfe für eine gute Entwicklung brauchen. "Da alle Fachleute unter einem Dach vereint sind, greifen pädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen von der Geburt bis zum Schuleintritt parallel", berichtet Roland Büschges, Leiter des Heilpädagogischen Kindertagesstätte und Frühförderung beim Heilpädagogischen Zentrum Krefeld-Kreis Viersen (HPZ).

Stadt und HPZ machen sich für dieses Angebot stark, das im Begegnungszentrum Wiedenhof, dem Gebäude des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, an der Mühlenstraße 42 bis 44, durchgeführt wird. Das Therapeuten-Team wird durch eine Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und durch eine Kinderpsychologin unterstützt.

Den Löwenanteil an den Kosten von rund 376 500 Euro trägt zu drei Vierteln die Stadt. Den Rest steuern die Krankenkassen bei. Dazu Dezernent Roland Schneider: "Das ist kein Pappenstiel. Die Stadt Krefeld ist hier im Vergleich zu Nachbargemeinden führend." Dieses Angebot steht in der Regel jedoch nicht privat versicherten Kindern zu.

Büschges, der "Vater" des Projekts: "Etwa 50 Kinder zwischen null und drei Jahren und 27 zwischen vier und sechs Jahren können in Krefeld in der Anfangsphase auf diese Art gefördert werden." Der behandelnde Kinder- oder Vertragsarzt muss nur einmalig eine Überweisung für die Eingangsdiagnostik ausstellen. Es wird ein Förder- und Behandlungsplan erstellt und beim Sozialamt vorgelegt. Nach erteilter Genehmigung, die in der Regel für ein Jahr gilt, kann die Förderung beginnen.

Neu und besonders wichtig sei es, so Büschges, dass mit der IFF entwicklungsgefährdete Kinder aus sozial benachteiligten Familien erfasst und behandelt würden.

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