Suche nach Legionellen im Trinkwasser

Neue Verordnung ohne generelle Meldepflicht. Prüfpflicht für Großanlagen.

Krefeld. Die seit einigen Tagen gültige Neufassung der Trinkwasserverordnung sieht einige Änderungen für die Überwachung von Legionellen vor. Darauf weist der Fachbereich Gesundheit hin.

Betreiber von Großanlagen zur Trinkwasser-Erwärmung, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, aber nicht öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird (beispielsweise in größeren Wohngebäuden, Hotels, Krankenhäusern), müssen nun das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis Ende 2013 abgeschlossen sein.

Das gilt für Anlagen mit Speicher-Trinkwasser-Erwärmer oder mit zentralem Durchfluss-Trinkwasser-Erwärmer jeweils mit mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwasser-Erwärmers und der Entnahmestelle. Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu diesen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und unterliegen somit nicht der routinemäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen.

Die allgemeine Anzeigepflicht der Anlagen gegenüber der zuständigen Gesundheitsbehörde ist aus der Verordnung gestrichen worden. Meldungen sind nur noch nötig, wenn Grenzwerte oder sonstige Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten oder der technische Wert für Legionellen überschritten wird.

Im letzteren Fall sind unverzüglich Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchzuführen. Diese müssen eine Ortsbesichtigung und eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen. Weiterhin ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen: Erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher sind notwendig. Darüber ist der Fachbereich Gesundheit unverzüglich zu informieren.

Für Fragen steht im neuen Jahr Dirk Hagenräke vom Fachbereich Gesundheit unter Telefon 86 3537 zur Verfügung.

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