Strenge Auflagen für Kirmes-Karussells

Am Freitag ist ein Kind aus dem Schlagerexpress geflogen und hat sich leicht verletzt - müssen Eltern nun um die Sicherheit ihrer Kinder fürchten?

Krefeld. Die Kirmes auf dem Sprödentalplatz war erst kurze Zeit geöffnet, als sich am Freitag ein Unfall ereignete. Obwohl eine Fahrt auf dem "Schlagerexpress" erst ab einem Alter von acht Jahren gestattet ist, war eine Siebenjährige in das Karussell gestiegen und während der Fahrt hinausgeschleudert worden. Verletzt hatte sich das Mädchen nur leicht, und das Fahrgeschäft konnte seinen Betrieb wieder aufnehmen.

Gibt es verbindliche Auflagen, die Karussellbetreiber zum Thema Mindestalter erfüllen müssen? "Die Auflagen stehen in den Baubüchern der Fahrgeschäfte und sind abhängig von der Art des Karussells sehr unterschiedlich", erklärt Statiker Joachim Kisters vom Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Krefeld. Heiko Schierenbeck, Fachberater für Fahrgeschäfte vom Bundesverband Deutscher Schausteller, weiß: "Sobald Fahrgeschäfte auch nur eine Mitfahrbeschränkung haben, müssen Hinweisschilder angebracht sein."

"Die Verantwortung dafür, dass keine zu jungen Kinder auf den Fahrgeschäften mitfahren, trägt derjenige, der die Tickets bei Fahrtantritt einsammelt, nicht der Kassierer", sagt Schierenbeck und weist darauf hin, dass der Betreiber grundsätzlich darauf zu achten habe, dass keine der Beschränkungen missachtet werden. "Im Falle eines Unfalls haftet sonst immer der Besitzer." Im Zweifelsfall sollten sich Karussellbetreiber von Kindern immer den Ausweis zeigen lassen, zur Not den Schülerausweis, rät der Fachmann.

"Wir machen vor jeder Kirmes zusammen mit dem Tüv eine Gebrauchsabnahme der Fahrgeschäfte", berichtet Kisters. "Dabei muss geprüft werden, ob es keine Mängel gibt."

"Bei den Untersuchungen wird einfach auf alles geachtet", meint Sascha Kaiser Junior, Inhaber des "Breakdancers". "Jede Schraube, jeder Balken wird da genau betrachtet. Die Auflagen sind viel höher als beispielsweise bei einem Autobus." Ähnliches sagt Schaustellerkollege Fredi Zinnecker von der Riesenschiffschaukel "Frisbee": "Vor allem für Hochfahrgeschäfte sind die Auflagen enorm. Wahnsinn, was da alles erfüllt sein muss."

Wie aber kann es dann zu Unfällen wie am Freitag kommen? "Die meisten Unglücke resultieren aus dem Selbstverschulden der Fahrenden", ist Fredi Zinneker überzeugt. Es sei oft schwierig, beispielsweise stark alkoholisierten Menschen verständlich zu machen, dass sie nicht mitfahren dürften.

Eigenverschulden ist auch für Heinrich Janßen, Leiter des Rechtsreferats der Stadt Krefeld, ein wichtiger Aspekt. "Wenn jemand während einer Raupenfahrt unbefugt aufsteht und es passiert ein Unfall, ist die Haftungsfrage komplex", so der Jurist. Wird ein zu junges Kind ohne Erziehungsberechtigten trotzdem mal auf ein Fahrgeschäft gelassen, haftet im Schadensfall in der Regel der Betreiber. Dennoch wünscht sich Schaustellerin Kirsten Schmelter: "Auch die Eltern sollten ein Auge mit darauf haben, auf welche Geschäfte ihre Kinder gehen und wie sie sich dort verhalten."

Noch bis einschließlich Sonntag läuft die Kirmes auf dem Sprödentalplatz. Am 10. Mai ist Familientag mit reduzierten Preisen auf allen Fahrgeschäften. Das zweite Kirmesfeuerwerk findet am Freitag, 11. Mai, ab 22.15 Uhr statt.

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