Krefeld-Hüls Mordanklage gegen Hülser Mutter

Fenstersturz-Drama wird am 14. Dezember verhandelt. Agnes H. soll ihre schlafenden Kinder aus dem Fenster geworfen haben. Einige Hülser beschäftigt der Vorfall heute noch.

Aus einem der beiden oberen Fenster dieses Hauses an der Klever Straße stürzten die Kinder auf den Asphalt.

Aus einem der beiden oberen Fenster dieses Hauses an der Klever Straße stürzten die Kinder auf den Asphalt.

Foto: Samla

Krefeld. Ein halbes Jahr nach den schrecklichen Ereignissen des 13. Juni an der Klever Straße startet der Mordprozess gegen Agnes H.. Die 34-Jährige ist wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Am 14. Dezember beginnt der Prozess gegen sie am Landgericht Krefeld (Saal 70). H. soll damals in den frühen Morgenstunden ihre zu dem Zeitpunkt drei, vier und sechs Jahre alten Kinder (ein Mädchen und zwei Jungen) aus einem Fenster ihrer Mietwohnung im zweiten Stock rund acht Meter tief auf die Straße geworfen haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte die Mutter in der Absicht, ihre Kinder heimtückisch zu töten, weil sie ihre schlafenden und damit wehrlosen Kinder aus dem Fenster warf. „Wir sehen das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an und klagen deshalb wegen versuchten Mordes an“, teilte Oberstaatsanwalt Axel Stahl mit.

Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass die Beschuldigte zum Zeitpunkt der Taten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen ist. Die Absicht, ihre Kinder zu töten, sei dementsprechend aus einem wahnhaften Erleben geboren. Dem Umfeld der Beschuldigten war die Erkrankung nicht bekannt In dem Verfahren muss nun vom Landgericht geklärt werden, ob die Erkenntnis der Staatsanwaltschaft zutrifft und Agnes H. dauerhaft in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

Die Erkrankung war nach Erkenntnissen der Ermittler zuvor weder der eigenen Familie noch Freunden oder Bekannten der 34-Jährigen bekannt gewesen. Auch soll sich die Frau vor der Tat nicht in psychiatrischer Behandlung befunden haben. Im Anschluss an die Tat hatte H. versucht, sich das Leben zu nehmen, konnte aber gerettet werden.

Ein Radfahrer hatte die nach den Stürzen schwer verletzten Kinder gegen 4.45 Uhr am Morgen des 13. Juni vor dem Haus auf einem Gehweg liegend gefunden und die Rettungskräfte alarmiert. Alle drei Kinder überlebten die Tat, erlitten jedoch Verletzungen in Form von Einblutungen, Quetschungen oder Knochenbrüchen.

Sie leben heute bei ihrem Vater nicht mehr in Krefeld und werden voraussichtlich im Prozessverlauf nicht aussagen müssen. Für das Verfahren ist derzeit nur ein Verhandlungstag angesetzt. Unter anderem wird ein psychologischer Gutachter gehört, der Agnes H. bereits in der Zeit nach der Tat auf ihre Schuldfähigkeit hin untersucht hatte. Die Tat hatte in Hüls damals für Entsetzen gesorgt und den gesamten Stadtteil in eine Art Schockstarre versetzt.

„Ich finde das Gutachten unmöglich. Es gibt immer eine Entschuldigung für Leute, die schlimme Dinge tun", sagt Marlies Fucken.

„Die Tat ist schrecklich, aber wenn diese Frau nicht wusste, was sie tat, dann sieht man es wieder von einer anderen Seite", sagt Irene Dorn.

„Man ist für alles verantwortlich, was man tut, auch wenn man nicht im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten ist", sagt Karl Lutter.

„Man hätte im Vorfeld doch die Anzeichen erkennen müssen. Was ist mit den Verwandten, den Freunden, den Nachbarn?", sagt Constanze Meguin.

„Wenn sie psychisch krank ist, dann gehört sie in die Geschlossene, darf aber für ihre Tat nicht bestraft werden", sagt Carina Detges.

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