Krefeld Schilder im Stadtwald sind laut ADFC nicht bindend

Andreas Domanski verweist auf Straßenverkehrsordnung und Bußgeldkatalog — und widerspricht Ordnungsdienst.

Krefeld: Schilder im Stadtwald sind laut ADFC nicht bindend
Foto: Friedhelm Reimann

Krefeld. An Verbotsschilder muss man sich immer halten. Aufforderungen im Straßenverkehr sind immer Folge zu leisten. Das stimmt aber nicht in allen Fällen. Zwar haben Schilder immer eine klare Botschaft, aber nicht immer handelt es sich bei ihnen um offizielle Verkehrszeichen. So beispielsweise bei den Schildern „Radfahrer absteigen“ vor den Steinbrücken im Stadtwald. Darauf weist der ADFC hin.

Die WZ hatte am vergangenen Mittwoch über die Schildersituation berichtet. Zufällig vorbeikommende Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes hatten vor Ort erklärt, dass Ordnungskräfte grundsätzlich Strafzettel verteilen könnten, wenn die Schilder missachtet und Radfahrer über die Brücken fahren würden. Dem widerspricht Andreas Domanski, erster Vorsitzende des ADFC Krefeld, in einer schriftlichen Stellungnahme. Es sei eine falsche Darstellung der Rechtslage.

„Das Schild ‚Radfahrer absteigen’ wird weder in der Straßenverkehrsordnung noch im amtlichen Bußgeldkatalog erwähnt und hat deshalb nur hinweisenden Charakter“, erklärt Domanski. Damit sei es keine rechtlich bindende Anordnung. Konkret bedeute dies für Radfahrer im Stadtwald: Es sei nicht zwingend notwendig, der Aufforderung „Radfahrer absteigen“ nachzukommen. Wer mit dem Rad über eine der Brücken fahre, könne dafür nicht mit einem Bußgeld belangt werden.

Aus Sicherheitsgründen hat die Stadt im Frühjahr 2014 die Schilder an den Brücken aufgestellt. Wegen möglicher Absturzgefahr müsse laut Pressesprecher Manuel Kölker die Brüstung bei Bestandsbauten eine Höhe von 1,20 Meter haben. Das sei im Stadtwald nicht der Fall. Domanski bezeichnet die neue vorgeschriebene Mindesthöhe für Brückengeländer als „Auswuchs des deutschen Regulierungswahns“.

Für ihn böte sich im Stadtwald das Verkehrszeichen „Gefahrenstelle“ mit dem Zusatzschild „niedriges Brückengeländer“ eher an. Das stehe zwar auch nicht in der Straßenverkehrsordnung, sei aber an dieser Stelle zweckmäßig. Ganz verschwinden würden die Schilder nur, wenn das Brückengeländer erhöht wird, was jedoch „aus Gründen des Denkmalschutzes kaum in Betracht kommt“. Somit dürfte sich die Bezirksvertretung Ost doch noch nach der Sommerpause mit dem Thema beschäftigen.

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