Stadt will Spielhallen ausbremsen

Ein Vergnügungsstättenkonzept soll verhindern, dass sich überall im Stadtgebiet Spielcasinos ansiedeln.

Krefeld. Wenn Fritz Neumann an die Pläne der Landesregierung zur Regulierung von Spielhallen in NRW denkt, sträuben sich ihm die Nackenhaare: „Der Gesetzesentwurf ist eine Katastrophe“, sagt der Altgesellschafter des Unternehmens Friebe & Körber, das vier Rheinplay-Spielhallen in Krefeld betreibt.

Wie die WZ berichtete, haben sich die Landespolitiker auf einen umfassenden Maßnahmenkatalog geeinigt. Der sieht unter anderem eine Beschränkung der Glücksspielautomaten auf zwölf Stück pro Casino und ein Abstandsgebot von 250 Metern zwischen den Spielhallen vor. Für bereits existierende Spielhallen soll ein Bestandsschutz von fünf Jahren gelten.

„Das ist aus wirtschaftlicher Sicht untragbar für uns, vor allem, wenn größere Investitionen an einem Standort getätigt wurden“, sagt Neumann. „Im Grunde handelt es sich dabei um eine Enteignung durch die Hintertür.“

Auch Mario Hoffmeister, Pressesprecher der marktführenden Gauselmann-Gruppe, sieht den Gesetzesentwurf skeptisch — und vor allem als unnötig an: „Viele Kommunen haben Vergnügungsstättenkonzepte, die baurechtlich genau regeln, wo sich Spielhallen ansiedeln dürfen und wo nicht“, erläutert er. „Das sehen wir sehr positiv, weil wir damit Planungssicherheit haben.“

In Krefeld ist ein Vergnügungsstättenkonzept (VSK) bereits in Arbeit. „Dabei handelt es sich um ein Steuerungsmittel, das der Verwaltung einen Handlungsrahmen geben soll“, sagt Planungsdezernent Martin Linne. „Insoweit ist es vergleichbar mit dem Einzelhandelskonzept.“

Bisher waren Genehmigungen von Spielhallen immer Einzelfallentscheidungen. Die Verwaltung hatte kaum Möglichkeiten, deren Ansiedlung in leerstehenden Immobilien oder in Gewerbegebieten wie dem an der Kleinewefersstraße zu verhindern. Mit einem VSK wird sich das ändern.

Die Planersocietät, ein Planungsbüro aus Dortmund, hat in einer Präsentation für die Krefelder VSK-Arbeitsgruppe die Vorteile eines solchen Konzepts formuliert: „Gleichbehandlung, Planungssicherheit für die Antragssteller, Konzentration auf (wenige) besonders geeignete Flächen und größtmöglicher Gestaltungsspielraum für Stadt.“ Außerdem würden die Vergnügungsstättenkonzepte von Juristen als eine klare städtebauliche Zielsetzung anerkannt.

Für die Krefelder Innenstadt und den Stadtkern von Uerdingen besteht ein VSK bereits seit 1989/1990. „Die jetzigen Überlegungen gehen dahin, dies auf das gesamte Stadtgebiet — einschließlich aller Stadtteile — auszudehnen“, berichtet Dezernent Linne.

Damit sollen die Ortskerne vor einer Spielhallenflut geschützt werden, aber auch Gewerbegebiete, die in den vergangenen Jahren besonders attraktiv für die Betreiber geworden sind. Denn der Trend geht zu großen Casinos in Randlagen, per Auto gut erreichbar. Die Betreiber bündeln mehrere Konzessionen unter einem Dach — eine gilt für zwölf Automaten. Sie stellen hunderte Glücksspielautomaten auf.

„Die Verwaltung möchte jedoch in verschiedenen Gewerbegebieten Freiräume für die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe und Handwerksbetrieben sichern“, erklärt Linne. „Deshalb werden mit dem Vergnügungsstättenkonzept Bereiche festgelegt, wo eine Ansiedlung von Spielhallen möglich ist. Und andererseits werden Bereiche genau benannt, wo dies ausgeschlossen bleibt.“

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