Stadt will Schulen fit für Ganztag machen

Die Geschwister-Scholl-, Sollbrüggen- und Regenbogenschule brauchen mehr Platz für die Betreuung.

Stadt will Schulen fit für Ganztag machen
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Stadtteile. Um die Ganztagsentwicklung weiter vorantreiben zu können, muss die Raumversorgung für einige Grundschulen angepasst werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Verwaltung und stellte dem neuen Unterausschuss Schulbau in der ersten Sitzung ein Musterraumprogramm vor. „Kernidee im ‚Musterraumprogramm Grundschulen‘ ist es, einen Richtwert an Unterrichts-, Ganztags- und Verwaltungsräumen als Maßstab für die Beurteilung des Raumbestandes sowie für Neu- und Erweiterungsbauten festzulegen“, erläutert Jürgen Maas, Leiter der Schulverwaltung.

Ein eigener Bemessungsmaßstab sei notwendig, da das Land seit geraumer Zeit keine Richtlinien für schulische Raumprogramme mehr vorgebe. Durch die neu entstandenen finanziellen Handlungsspielräume der Stadt Krefeld wie auch die auf Bundesebene geführten Diskussionen zu einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zeichne sich ab, dass die dringend notwendige Verbesserung der Ganztagsquote im Grundschulbereich nunmehr endlich forciert angegangen werden könne, freut sich Maas: „Wir wollen die Schulen fit für den Ganztag machen.“

In das Musterraumprogramm sei daher ein 20-prozentiger Ganztagszuschlag eingeflossen, damit für „ausreichend Spielraum nach oben“ gesorgt sei. Als Bedarf werden pro Zug vier Unterrichtsräume (Klasse eins bis vier), zwei Ganztagsräume und ein Mehrzweckraum von je 64 Quadratmetern, bei Schulen des gemeinsamen Lernens zusätzlich ein Inklusionsraum von 32 Quadratmetern, zugrunde gelegt.

Alle Räume sollen ganztägig für Unterricht und außerunterrichtliche Angebote nutzbar sein. Zusätzlich hat jede Klasse einen rechnerischen Bedarf von zwölf Quadratmetern an der Schulmensa. Die soll multifunktional auch für Schulveranstaltungen genutzt werden können.

Pro Klasse stehen auf dieser Grundlage 124 Quadratmeter, in Schulen des gemeinsamen Lernens 132 Quadratmeter zur Verfügung. Bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 25 Schülern entspricht dies 4,96 Quadratmeter pro Schüler. Für die Verwaltungsräume werden als Bedarf 88 Quadratmeter für Schulleitungsbüros, Sekretariat und OGS-Koordination festgelegt. Hinzu kommen pro Zug je ein Lehrmittel- und ein Besprechungsraum sowie ein rechnerischer Bedarf von 32 Quadratmetern am Lehrerzimmer. Grundlagen des Musterraumprogramms sind neben dem ehemaligen Erlass des Landes über Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für Schulen insbesondere Empfehlungen der Montag-Stiftungen und der Serviceagentur Ganztägig Lernen. Letztere berät Schulen und Kommunen beim Ausbau der Offenen Ganztagsschulen. Hier werden Richtgrößen zwischen 4,52 und 5,8 Quadratmeter pro Schüler vorgeschlagen.

Die Verwaltung hat alle Grundschulen bereits nach diesen Maßstäben untersucht. Ergebnis: In 16 Grundschulen wird die vorgeschlagene Richtgröße schon jetzt eingehalten oder nur leicht unterschritten.

An sechs Schulen beträgt die Unterschreitung bis zu 20 Prozent, an weiteren sechs Schulen bis zu 30 Prozent. Hierzu gehören die Geschwister-Scholl-Schule, die Sollbrüggenschule und die Regenbogenschule, für die aus diesem Grunde im Zusammenhang mit dem Projekt „Gute Schule 2020“ eine Erweiterung vorgesehen wurde.

An den Schulen mit Unterschreitungen ist die Raumsituation bereits jetzt im Wesentlichen der Ganztagsschulentwicklung geschuldet. Der hierdurch bedingte Mehrbedarf für Ganztagsräume von rund 20 Prozent kann an vielen Schulen im Bestand nicht sichergestellt werden. An etlichen Schulen werden daher bereits jetzt unterrichtliche Mehrzweckräume für den Ganztagsbetrieb genutzt.

Gestiegen ist zudem durch den Offenen Ganztag die Anzahl der Beschäftigten an den Schulen. Neben Lehrkräften arbeiten dort zunehmend auch Sozialpädagogen, Erzieher und weiteres Unterstützungspersonal. Dadurch entsteht ein Mehrbedarf an Besprechungs- und Aufenthaltsräumen, der bis vor kurzer Zeit noch gar nicht im Fokus des Schulbaus stand.

Die Verwaltung wird auf Grundlage ihrer Bestandsaufnahme den räumlichen Ausbaubedarf der einzelnen Schulen insbesondere unter Berücksichtigung der Schülerzahlen- und Ganztagentwicklung prüfen und für den Ausbau der Schulen eine Prioritätenliste erstellen. Hierbei werden weitere Kriterien wie bauliche und energetische Sanierungsbedarfe sowie die Ausbaupotenziale an den einzelnen Standorten einbezogen.

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