Werbetafel in Oppum: Stadt misst anders als Landesbetrieb

Endgültige Klärung wegen der Werbetafel steht noch aus.

Das Aufstellen der Werbetafel in Oppum sorgt für Ärger.

Das Aufstellen der Werbetafel in Oppum sorgt für Ärger.

In der Diskussion um die umstrittene digitale Werbeanlage an der Ecke Untergath/Hauptstraße in Oppum hat die Stadt Krefeld eine Messfehler eingeräumt. Wie die Verwaltung am Mittwoch mitteilte, ist für die Baugenehmigung nicht der Abstand zwischen Ortsschild und Werbetafel maßgeblich, sondern die Entfernung zwischen dem Autobahnzubringer und dem digitalen Schild. Diese liegt bei 34 Metern und damit unter dem geforderten 40-Meter-Abstand. Daher ist nun eine Befreiung von der Vorschrift nötig.

Die digitale Werbetafel der Firma Ströer war im Dezember errichtet worden. Bereits zuvor war es von Gegnern der Anlage zu Demonstrationen gekommen, weil viele Oppumer die Kreuzung als Unfallschwerpunkt sehen. Im Januar, als die Tafel bereits stand, wies der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Verwaltung darauf hin, dass das Gesetz eine Schutzzone von 40 Metern zwischen zwei sogenannten Hochbauten vorschreibt, wozu auch diese Werbetafel zählt. Straßenbau NRW forderte zudem den Rückbau der Anlage.

Aufgrund dieses Schreibens des Landesbetriebes prüfte die Stadt die Örtlichkeit nochmals und entdeckte die Abweichung. Der zuvor fälschlicherweise bemessene Abstand zwischen Ortsschild und Werbeanlage beträgt mehr als 40 Meter und hätte damit auch keine Beanstandungen verursacht.

Für die Erteilung einer Baugenehmigung ist daher nun eine nachträgliche Befreiung von der 40-Meter-Vorgabe nötig. Diese versucht die Stadt bei Straßenbau NRW zu beantragen, benötigt dafür aber einen Antrag des Betreibers Ströer. Diesen hatte die Verwaltung auch Ende März angefordert, bislang allerdings noch nicht erhalten.

In der Begründung zur Befreiung soll Ströer auf die spezifische Situation an der Kreuzung Untergath/Hauptstraße eingehen und dargelegten, warum die Werbetafel an dieser Stelle verträglich ist und den Verkehr nicht gefährdet. Anschließend soll der Landesbetrieb Straßen NRW um eine Stellungnahme gebeten werden. Der Betreiber hatte erklärt, dass sich die Ampel aufgrund der Wartephasen gut für Werbezwecke eignet. Red

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