Spieleabend endet mit Vergewaltigungs-Vorwurf

22-Jähriger soll sich an einer zufälligen Facebook-Bekanntschaft vergangen haben. Das "Opfer" entpuppte sich zuletzt als Lügnerin.

Spieleabend endet mit Vergewaltigungs-Vorwurf
Foto: dpa

Krefeld. Eine harmlose Einladung via Facebook zu einem Kartenabend mit „Saufspielen“ und ein anschließendes Schäferstündchen mit einer der Gastgeberinnen endete für einen 22-jährigen Krefelder fast hinter Gittern. Vergewaltigung einer Gleichaltrigen lautete die Anklage der Staatsanwältin.

Nach Aussagen der beiden Frauen, die als Lebensgefährtinnen zusammen wohnten, soll der junge Mann, der nach dem Spielabend im Wohnzimmer auf der Couch übernachten durfte, das neben ihm eingeschlafene Opfer teilweise entkleidet und sich an ihm vergangen haben.

Der Angeklagte gestand zwar den Beischlaf, der allerdings im gegenseitigen Einvernehmen zustande gekommen sei. Die Frage des Richters an die vermeintlich Geschädigte, wie ein solcher Übergriff unbemerkt möglich sei, wurde von ihr mit einem tiefen Schlaf begründet. Das säte erste Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit.

Spätestens die Aussage eines Nachbarn, der in der Nacht wegen eines heftigen Streits der Lebensgefährtinnen in der Wohnung der „Spielgemeinschaft“ die Polizei gerufen hatte, machte das Schöffengericht stutzig. In ihren Aussagen wollten die jungen Frauen von einem Streit untereinander nichts wissen. Der Zeuge berichtete jedoch von regelmäßigen Auseinandersetzungen der beiden, die sich zunehmend in Widersprüche verstrickten.

Ein letztes Indiz für die Unschuld des Angeklagten war eine Unterhaltung der inzwischen getrennt lebenden Frauen in einer Verhandlungspause auf dem Gerichtsflur, die der Nachbar gehört und an die Staatsanwältin weitergegeben hatte. Erneut im Zeugenstand, berichtete er von dem Gespräch der beiden. Für das Gericht ergab sich daraus die Schlussfolgerung, dass das vermeintliche Opfer von der eifersüchtigen, weil betrogenen Mitbewohnerin letztlich genötigt wurde, Anzeige gegen den Angeklagten zu erstatten.

Der Richter begründete den Freispruch „erster Klasse“ damit, dass schon die berechtigten Zweifel an den Aussagen der Zeuginnen ausgereicht hätten. Dem Krefelder gab er mit auf den Weg, sich in Zukunft vom Alkohol fernzuhalten, der sicher eine nicht unerhebliche Rolle bei den Vorfällen gespielt habe. Die Zeuginnen müssen nun mit einer Anzeige wegen Falschaussage rechnen.

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