Sieben Monate Haft nach Prügelei

Angeklagter zieht Einspruch gegen Klage zurück.

Ziemlich geärgert haben muss sich ein 41-jähriger Krefelder, als er einen Strafbefehl vom Amtsgericht erhielt. Darin wird ihm mehrfache Körperverletzung vorgeworfen. Und deswegen wurde ihm mit diesem Schriftstück auch eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung auferlegt.

Bei Strafbefehlen geschieht dies ohne mündliche Verhandlung, daher haben die Empfänger die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Das tat der Krefelder auch.

Und damit musste die Sache dann nun doch vor einem Gericht verhandelt werden. Genau das geschah am gestrigen Montagmorgen — zumindest kurz. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, in einer Julinacht 2016 kurz nach Mitternacht mit einem Mann und einer Frau in Streit geraten zu sein. Die Auseinandersetzung vor einem Kiosk auf der Alte Linner Straße soll mit Worten begonnen und sich dann hochgeschaukelt haben. Der Angeklagte soll die Frau im weiteren Verlauf weggeschubst haben, so dass diese zu Boden fiel und danach an solchen Schmerzen an der Wirbelsäule litt, dass sie im Nachgang operiert werden musste. Den weiteren Beteiligten soll der Angeklagte gewürgt haben.

Hinzu kommt weiteres aggressives Verhalten, mit dem der 41-Jährige auffiel: Er soll im September des vergangenen Jahres einen Mann im Treppenhaus eines Wohnhauses an der Vereinsstraße verprügelt haben.

Bereits kurz nach Beginn der gestrigen Verhandlung hat der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen und die Strafe doch noch akzeptiert. Damit war das Verfahren beendet.

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