Sexueller Missbrauch: Eine Verurteilung und ein Freispruch

21-Jähriger muss in Haft. Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für zwei Jahre und sechs Monate muss ein 21-jähriger Rumäne wegen Vergewaltigung ins Gefängnis. Das hat das Landgericht am Donnerstag entschieden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, dass er in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni zwei Frauen auf einem Obsthof sexuell missbraucht, beziehungsweise dies zumindest versucht haben soll. Alle drei waren als Erntehelfer auf dem landwirtschaftlichen Betrieb zu Gast.

Zumindest vom Versuch der Vergewaltigung der einen Frau sprach das Gericht den Mann frei. Die vollendete Vergewaltigung der anderen Frau sah das Gericht allerdings als erwiesen an. Der Angeklagte hatte die Taten bestritten. Zwar habe er mit der Frau, die er laut Gericht vergewaltigt hat, Geschlechtsverkehr gehabt. Dieser sei aber einvernehmlich gewesen. Bei der Polizei hatte er noch ausgesagt, dass er die Frau nach dem Sex im Gebüsch mit einem anderen Mann erwischt hätte. Gegen sein Schweigen habe sie ihm Sex angeboten. Nur deswegen habe er sich im Gericht auch bei ihr entschuldigt.

Der Staatsanwalt war von der Tat des Mannes allerdings überzeugt — und zwar bei beiden Vorwürfen. Er forderte eine Haftstrafe von insgesamt dreieinhalb Jahren. Die vergleichsweise milde Strafforderung begründete er damit, dass es sich um eine „Spontantat“ gehandelt habe. Auch sei der Angeklagte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Der Verteidiger hingegen sah die „Anklagevorwürfe nicht bestätigt“. Aus diesem Grund ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig. Es besteht noch die Möglichkeit, dass eine Seite Rechtsmittel einlegt.

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