Sexuellen Missbrauch zugegeben

Geständnis erspart Kindern eine Aussage. Urteil: Drei Jahre Haft.

Krefeld. Über elf Fälle des sexuellen und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte die Jugendkammer am Landgericht zu urteilen. Angeklagt war ein 37-jährigen Krefelder, den die Kammer zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilte.

Seit 2006 hatte der Angeklagte immer wieder Jungen unter 14Jahren - der jüngste wart zehn Jahre - in seiner Wohnung zu Besuch. Dabei kam es oft zu sexuellen Handlungen, bei denen der Mann entweder sich selbst befriedigte oder die Kinder dazu aufforderte und ihnen dabei zuschaute. Wenn die Kinder bei ihm übernachteten, liefen oft nächtliche Telefonsexwerbespots.

Durch ein umfangreiches Geständnis des Angeklagten war es nicht nötig, dass die betroffenen Kinder aussagen mussten. Zuerst ließ er seinen Anwalt ein Teilgeständnis verlesen, in dem er noch nicht alle Vorwürfe einräumte.

Nach einer Verhandlungspause gestand der Angeklagte unter Tränen und mit stotternder, sehr leiser Stimme auch die restlichen Vorwürfe, bis auf zwei Taten. Diese wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft aus der Anklage her-aus genommen.

Zuvor hatte ihn die Vorsitzende Richterin darauf hingewiesen, dass bei einem Teilgeständnis die Kinder noch vor Gericht gehört werden müssten, um die Wahrheit heraus zu finden. "Die Jungs kamen immer von selbst zu mir und standen vor meiner Tür. Ich habe sie nie zu etwas gezwungen. Aber als Erwachsener hätte ich widerstehen müssen. Es tut mir wirklich leid", sagte der Mann, der seit September 2009 in Untersuchungshaft sitzt.

Der Staatsanwalt rechnete ihm sein Geständnis als strafmildernd an. Damit habe er den Kindern, die aus schwierigen Verhältnissen kommen, die schwere Aussage vor Gericht erspart. Außerdem sei er nicht vorbestraft. Dieser Argumentation folgte auch das Gericht. Dennoch sei sein Verhalten auch deshalb höchst verantwortungslos gewesen, weil er als Kind selbst Opfer sexuellen Missbrauchs geworden ist und das nun anderen angetan hat.

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