Gericht Sexuelle Handlungen: Schüler mussten zuschauen

36-Jähriger ist wegen sexueller Handlungen angeklagt. Gutachter geht davon aus, dass der Mann krank ist.

Gericht: Sexuelle Handlungen: Schüler mussten zuschauen
Foto: Archivbild Andreas Bischof

Krefeld. Für helle Aufregung an einem Krefelder Gymnasium hatte im November 2013 ein 36-jähriger Mann gesorgt. Laut Aussagen mehrerer Schüler habe er seinerzeit gegenüber der Schule gestanden und sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen. Das bemerkten mehrere Schüler einer siebten Klasse in der Mittagspause.

Nach Schulschluss am Nachmittag soll der Mann mehreren Mädchen gefolgt sein und ebenfalls mit den Händen in der Hose hantiert haben. Dafür muss sich der Krefelder seit Montag vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Die Anklage wirft ihm wegen der Handlungen vor den jungen Schülern sexuellen Missbrauch von Kindern vor.

Diese Taten könnte er aber im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Denn der Mann ist psychisch krank. Es geht daher um seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie.

Einige der Schüler sagten bereits bei Prozessauftakt am Montag aus. Ein Junge erzählte, dass mehrere Schüler den Mann vom Fenster aus beobachtet hätten, wie er gegenüber der Schule stand und masturbierte. Er selbst und auch die anderen Jungen hätten keine Angst gehabt. Die Mädchen aus seiner Klasse allerdings schon.

Der Beschuldigte sagte aus, dass er vor der Schule gestanden habe und die Hände in der Tasche hatte, mehr sei da nicht gewesen.

Während des Prozesses war es schwierig, dem Angeklagten zu folgen. Denn oft sagte der 36-Jährige in einem Satz etwas zu einem Thema und im nächsten Satz zu einem völlig anderen.

Ein psychiatrischer Gutachter erklärte in der Folge, dass der Mann seit etwa zehn Jahren an einer schizophrenen Psychose leide. Seit Dezember des vergangenen Jahres ist er bereits in einer Fachklinik untergebracht. Die Tat vor dem Krefelder Gymnasium habe er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen.

Ähnliche Taten in Zukunft wollte und konnte der Psychiater aber nicht ausschließen. Denn auf die Medikamente reagiere der Patient bis jetzt nicht.

Bis jetzt habe der 36-Jährige zwar nie sexuelle Handlungen begangen, bei denen es zu Übergriffen kam. Allerdings sei auch das nicht ausgeschlossen, machte der Gutachter vor Gericht deutlich.

Daher wird der Beschuldigte bei seiner möglichen Verurteilung voraussichtlich in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden.

Weitere Zeugen sind vom Landgericht für den geplanten Fortsetzungstermin am Dienstag, 15. März, eingeladen. Ob dann bereits ein Urteil fällt, ist noch unklar.

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