Schuhabdruck ist ein Indiz

35-Jähriger steht wegen Einbruchs in Waldorfschule vor Gericht.

Schuhabdruck ist ein Indiz
Foto: abi

Bislang leugnet der 35-jährige Krefelder den Einbruch in die Freie Waldorfschule und den Diebstahl von Geld und Werkzeug. Als Missverständnis hatte er beim Prozessauftakt seine Festnahme bezeichnet. Er habe sich verdächtig gemacht, weil er vor den Polizisten weggelaufen sei, als die seine Personalien überprüfen wollten. Er sei aber nur geflüchtet, weil ein Haftbefehl wegen eines Drogendelikts gegen ihn vorlag und er die Vollstreckung fürchtete, sagte er. Mit dem Einbruch und Diebstahl habe er nichts zu tun.

Als die Richterin ihn mit dem Polizeiprotokoll konfrontiert, dass seine Schuhsohlenabdrücke mit denen am Tatort möglicherweise identisch seien, meint er noch selbstsicher, seine Schuhe seien weder einbehalten noch untersucht worden. Im Laufer Verhandlung vor dem Amtsgericht gestern wendet sich jedoch das Blatt.

Der Sachverständige der Polizei, der mit der Spurensuche und Analyse beauftragt war, sagt aus, dass an einem Fenster der Schule eindeutige Hebelspuren und auf dem Fensterbrett ein Schuhsohlenabdruck gefunden wurden. Er sei abends extra noch einmal zur Polizeiwache gefahren, um die Schuhsohlen des Angeklagten mit Spuren vom Tatort zu vergleichen. Der Angeklagte verbrachte diese Nacht in Untersuchungshaft. Die Schuhe stehen laut Vorschrift nachts vor der Zellentür, so dass der Angeklagte die Prüfung nicht bemerkte. Das Ergebnis: Die Übereinstimmung von Abdruck und Schuh sei hoch.

Der Hausmeistergehilfe, der gegenüber der Schule wohnt, sah am Tag nach der Entdeckung des Einbruchs einen verdächtigen Mann auf dem umzäunten abgeschlossenen Schulhof, den er nicht identifizieren konnte, und alarmierte die Polizei. Als sie eintraf, war der Mann nicht mehr da. Erst später nahm sie den Angeklagten bei einer Personenkontrolle fest. Die Richterin möchte beim nächsten Verhandlungstermin am 20. Februar die vor Ort gesicherten Beweise prüfen und dann das Urteil fällen.

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