"Schlaubi-Schlumpf": Autofahrerin rammt und beleidigt Feuerwehrmann

Das Krefelder Amtsgericht stellte am Montag das Verfahren gegen eine 41-Jährige ein. Auflage: die Zahlung von 600 Euro an Schmerzens- und Bußgeld.

"Schlaubi-Schlumpf": Autofahrerin rammt und beleidigt Feuerwehrmann
Foto: dpa

Krefeld. Schlaubi-Schlumpf ist die große Nervensäge im Schlumpfen-Dorf und weiß im Comic immer alles besser. Daher war der Feuerwehrmann M. auch ziemlich verärgert, als eine Autofahrerin ihr Fenster herunterkurbelte und ihn lautstark mit diesem Namen bedachte. Anschließend, so erzählte der 35-Jährige später der Polizei, sei die Frau mit ihrem Auto auf ihn zugefahren, habe sein linkes Knie gerammt und dafür gesorgt, dass er sich auf ihrer Motorhaube abkugeln musste.

Die Anklage, die am Montag vor dem Krefelder Amtsgericht verlesen wurde, klang nicht weniger rabiat: Eine 41-jährige Krefelderin sollte sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung verantworten. Auf der Anklagebank saß eine Frau mit hochgesteckten rötlichen Haaren, die ihre Version des Vorfalls, der sich am Morgen des 16. Juli, an der Kreuzung Yorckstraße/Germaniastraße zugetragen hatte, ruhig und gelassen vortrug.

Ihr Sohn habe getrödelt, sie habe ihn zur Schule bringen müssen. Dann war die Straße gesperrt — die Feuerwehr war zu einem medizinischen Notfall gerufen worden. Vor dem abgeriegelten Bereich hätten zwei ihr bekannte Mädchen das Geschehen verfolgt. „Ich wollte einfach warten, dass die Kinder die Straße überqueren“, sagte die 41-Jährige. Feuerwehrmann M. hatte da schon aufgeregt zu gestikulieren begonnen. Er sagte vor Gericht aus, er wollte die Fahrerin zur Seite winken, damit sie den weiteren Verkehr nicht behindert. Daraufhin fiel dann der Name Schlaubi-Schlumpf, für den sich die Krefelderin am Montag noch einmal ausdrücklich entschuldigte.

Wie schließlich Stoßstange des Autos und Knie des Zeugen zueinander kamen, darüber gab es unterschiedliche Aussagen. Der Berufsfeuerwehrmann, ein 35-Jähriger mit Brille und hoher Stirn, berichtete, die Angeklagte habe „kurz kräftig aufs Gas getreten“ und sei dann auf ihn zugefahren. „Nach dem Motto: Ich will da jetzt durch.“

Während M. sprach, legte die Mutter auf der Anklagebank immer wieder die Stirn in Falten. Ihrer Ansicht nach, hatte der Feuerwehrmann genau im Moment des Anfahrens einen Schritt aufs Auto zugetan. Sie zuckte mit den Schultern: „Ich fahre doch keinen um!“

Letztendlich sahen es Richterin und Staatsanwältin als unmöglich an, der Angeklagten einen Vorsatz nachzuweisen. Daher wurde das Verfahren unter Auflagen eingestellt. Die Richterin schlug zunächst ein Schmerzensgeld von 300 Euro vor und die Staatsanwaltschaft erhöhte um ein Bußgeld von weiteren 300 Euro.

Mehr war angesichts der geringen Verletzungen des Geschädigten nicht drin. Ihm attestierte ein Arzt eine „Prellung ohne Erguss und ohne Sensibilität beim Aufdrücken“. Eine Diagnose, die der Verteidiger der Angeklagten mit einem süffisanten Lächeln zur Kenntnis nahm.

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