Schifffahrtsamt warnt: Baden und Schwimmen im Rhein ist verboten

Krefeld. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein warnt ausdrücklich vor dem Schwimmen und Baden im Rhein. Im Rhein ist das Schwimmen nach der „Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve“ in bestimmten Bereichen verboten.

So besteht 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot. Auch bei Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusenanlagen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Schiffswerften darf auf keinen Fall geschwommen werden.

Dieses Verbot gilt auch im Bereich Uerdingen linkes Ufer zwischen den Stromkilometern 763 bis 766,5. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.wsa-duisburg-rhein.wsv.de.

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