Richter: Fabel und Lorenz ließen sich nicht kaufen

Die LEG zahlte zwar Geld. Entscheidungen wurden aber nicht beeinflusst, so das Landgericht.

Krefeld. Jahrelang ist ermittelt worden. Die Akten füllen ganze Schränke. Und doch ist das, was die Staatsanwaltschaft dem Düsseldorfer Landgericht vorgelegt hat, offenbar alles andere als beweiskräftig: Es fehlten "hinreichende Anhaltspunkte", dass der CDU-Fraktionschef Wilfrid Fabel "als Ratsherr sein Abstimmungsverhalten im Hauptausschuss von der Spendenbereitschaft der LEG abhängig gemacht hat", sagt Gerichtssprecher Klaus Schumacher.

Der Vorwurf der Abgeordnetenbestechung, den die Staatsanwaltschaft notfalls bis zum Bundesgerichtshof durchboxen wollte, ist nach Meinung der Richter nicht haltbar. Ebenso wenig die Anschuldigungen gegen den früheren Baudezernenten Klaus Lorenz wegen Bestechlichkeit und Untreue. Die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Gericht deshalb abgelehnt, weil sie keine "konkrete Unrechtsvereinbarung" sieht - ein höchst seltener Vorgang.

Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrer Anklageschrift schweren Schiffbruch erlitten. Schon früh galten die Argumente und Beweise des Papiers innerhalb der Stadtverwaltung als "eher dünn". Die Tatsache, dass das Gericht drei Jahre nach Ermittlungsbeginn plötzlich noch die Aussage eines wichtigen Zeugen hören wollte, bestärkte nicht den Eindruck einer soliden Anklageschrift.

Was der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Arno Neukirchen, bestreitet: "Die Begründung des Gerichts ist für uns nicht nachvollziehbar." Die Tatsache, dass die LEG das Geld nicht an den Ratsherrn direkt, sondern für sein Hobby, den Eishockeyclub, gegeben habe, könne nicht den Vorwurf selbst aus der Welt schaffen. Die Ermittlungsbehörde hat deshalb Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, über die das Oberlandesgericht entscheiden muss.

In der Tat bestätigt das Düsseldorfer Landgericht, dass die Zahlungen von jeweils 260000 Mark LEG-Geldes 2001 an den KEV und einen Dortmunder Verein zur Jugendförderung geflossen seien. Laut Staatsanwaltschaft sind dafür Gebühren für die Einleitung von Grundwasser in die Niepkuhlen um 1,3 Millionen Mark reduziert worden. Das Gericht hält diesen Beschluss aber weder rechtlich noch sachlich für beanstandbar.

Dass eine in Aussicht gestellte Spende Einfluss auf die Vorgehensweise Lorenz’ gehabt haben könnte, dafür fanden die Richter ebenfalls keine Anhaltspunkte. Lorenz sagte der WZ am Donnerstag, er habe stets nach bestem Wissen und Gewissen für die Stadt gearbeitet und zeigte sich erleichtert, dass dies auch die Richter so sähen.

Sein Anwalt Günter Keisers erklärte, es habe sich sogar bewahrheitet, dass eine alte Notiz Lorenz’ keineswegs die Summe einer LEG-Spende war, wie es die Staatsanwaltschaft dargestellt habe. "Es war nur handschriftlich ein Betrag notiert werden, der von einer Haushaltsstelle auf die andere verbucht werden musste." Der Prüfung der Beschwerde durch das Oberlandesgericht sieht Keisers gelassen entgegen.

Nicht nur gegen Fabel und Lorenz, auch gegen einen früheren SPD-Unterbezirksgeschäftsführer und zwei LEG-Verantwortliche sind die Anklagen nicht zugelassen.

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