Rechtsanspruch: Wer bezahlt die Inklusion?

Vor dem Start im Sommer verlangen die Kommunen Geld vom Land zur Umsetzung.

Rechtsanspruch: Wer bezahlt die Inklusion?
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Krefeld. Was wird die Inklusion kosten und wer wird für die notwendigen Veränderungen aufkommen? Vor dem Start des schrittweisen Rechtsanspruchs behinderter Kinder auf Unterricht in einer Regelschule ab dem 1. August hängen die Kommunen, also auch Krefeld, in der Luft. Sie verlangen Geld vom Land, denn alleine sei die Umsetzung nicht zu schaffen.

Bei der Diskussion um die Kosten, die zwei- bis dreistellige Millionenbeträge annehmen können, spielen die Rechte betroffener Kinder nach Ansicht der Eltern inzwischen kaum noch eine Rolle. Es werde nur noch über Kosten gesprochen, heißt es beispielsweise beim Elternverband „Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW“.

„Für die Umsetzung der Inklusion muss Geld fließen, das ist keine Frage“, sagt Schuldezernent Gregor Micus. „Aber wie viel wird es sein?“ Dass es nicht allein um den Unterricht gehe, betont er darüber hinaus: „Inklusion findet auch am Mittag statt. Wir werden das Land in die Pflicht nehmen müssen.“

Die Konnexität — die Verpflichtung des Landes zum Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben der Kommunen — hieße, konkrete Finanzierungsregelungen für die Inklusion zu treffen, sagt der Dezernent weiter.

Krefeld befindet sich dabei an exponierter Stelle. Denn die Stadt wird neben dem Kreis Minden Referenzkommune für eine Untersuchung des bekannten Erziehungswissenschaftlers Klaus Klemm. Ziel sei es, die möglichen Kosten von Inklusion, die einer Kommune entstehen können, herauszufinden.

Dass Krefeld ausgewählt wurde, liegt laut Micus daran, dass Krefeld einen guten Leumund habe und in Schulentwicklungsfragen innovativ sei — zum Beispiel sei die Stadt führend bei der Einrichtung selbständiger Schulen. Aber auch die mit 235 000 Einwohnern durchschnittliche Größe habe eine Rolle gespielt.

Es gelte, Daten zu erheben, was es koste, die Schulen fit zu machen für die Inklusion, ergänzt Jürgen Maas, der Leiter des Fachbereichs Schule. „Was muss vorhanden sein, um eine gute Inklusion umzusetzen?“, fragt er und zählt auf: „Rampen, neue Sanitäranlagen, automatische Türöffner, optische Alarmierungsanlagen, aber auch Wickelraum, Kranken- und Ärztezimmer, Ruhebereiche“.

Der renommierte Erziehungswissenschaftler Professor Klaus Klemm untersucht wissenschaftlich mögliche Kosten von Inklusion, die bei der Umstellung entstehen können.

So koste zum Beispiel der nachträgliche Einbau eines behindertengerechten Aufzugs, der auch bei einem Brand benutzt werden kann, rund eine Viertelmillion Euro. Micus: „Alle relevanten Orientierungs-Informationen sind so herzurichten, dass sie mindestens mit zwei Sinnen wahrnehmbar seien, den so genannten ,Mehr-Sinne-Prinzip‘.“

Das Land ist für die Ausstattung der Schulen mit Lehrern und Sozialpädagogen zuständig, die Städte stellen Gebäude und Sachmittel. Sollten jedoch Förderschulen überflüssig werden, müsse das Land die zusätzlichen Kosten für die zusätzlich auferlegten Aufgaben in den Regelschulen auch bezahlen. Maas plädiert dafür, die Förderschulen als Wahlmöglichkeit zu erhalten.

Insgesamt gibt es rund 1500 Jungen und Mädchen an den Förderschulen beziehungsweise Kompetenzzentren in Krefeld, die unter städtischer Leitung oder der des Landschaftsverbandes Rheinland stehen.

Neben der Unsicherheit über die Höhe der Kosten und der Bezahlung ist auch offen, wie viele Eltern die inklusive Beschulung wählen werden. In Krefeld gibt es bereits neun Schulen, in denen es integrative Lerngruppen in verschiedenen Klassen gibt.

Micus: „Personell werden sie zurzeit über die Ressourcen entsprechend der vorgegebenen Schüler-Lehrer-Relation durch die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ausgestattet.“

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