Rat genehmigt Mietverträge nachträglich

OB Meyer: „Kühn und Suhrke haben sich korrekt verhalten.“

Krefeld. Einen wichtigen Teil ihrer Verpflichtungen in der Causa „Verträge zwischen Mandatsträgern und Stadtverwaltung“ hat die Stadt nun nachgeholt. Der Stadtrat hat nachträglich die Mietverhältnisse zwischen FDP-Politiker Robert Suhrke sowie CDU-Ratsherr Timo Kühn und der Verwaltung genehmigt. So verlangt es die Hauptsatzung der Stadt, bislang wurde diese Formalie versäumt und durch den Bericht der Rechnungsprüfung noch mal präsent und dringlich.

Zur Erinnerung: Von beiden Mandatsträgern hatte die Stadt Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet. Wie auch von SPD-Ratsherr Mustafa Ertürk, bei dem es auch nach Prüfung noch offene Fragen gibt.

Die Rechnungsprüfung hatte auf Initiative von Oberbürgermeister Frank Meyer die bestehenden Verträge zur Anmietung von privatem Wohnungen und Immobilien zwischen der Stadt Krefeld und Mitgliedern des Rates, der Bezirksvertretungen sowie der Ausschüsse untersucht. Der Prüfauftrag umfasste die in der Zeit von Januar 2014 bis September 2017 abgeschlossenen Verträge.

Nun heißt es seitens des Oberbürgermeisters auch offiziell: „Die beiden Mandatsträger Kühn und Suhrke haben sich korrekt verhalten. Mir ist wichtig, dies auch deutlich zu machen. Insbesondere, nachdem die Namen der beiden Herren in die Öffentlichkeit geraten sind“, so Frank Meyer, der ergänzt: „Beide sind damit einverstanden, dass sie an dieser Stelle nochmals namentlich genannt werden.“

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Krefeld bedürfen Verträge der Stadt mit Mandatsträgern der Genehmigung des Rates. Die Verwaltungsleitung, heißt es, werde alle Fachbereiche und Institute sowie alle Mandatsträger über die Pflicht sowohl der Bekanntmachung als auch die Notwendigkeit der Genehmigung solcher Verträge gezielt informieren.. mip

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