Prozess: Geld für die eigene Sucht benötigt

Verurteilter Taschenräuber muss für gut ein Jahr hinter Gitter.

Krefeld. Für mehrere Straftaten musste sich ein 31-Jähriger ohne festen Wohnsitz vor dem Schöffengericht verantworten. Insgesamt drei Frauen, so die Anklage, hatte er Anfang des Jahres vom Fahrrad aus die Handtasche aus der Hand gerissen. Dabei stürzte eine Frau, wobei sie eine Schürfwunde und blaue Flecken erlitt.

Mit der Beute fuhr der Angeklagte zum Theaterplatz, um Drogen zu kaufen. Der Angeklagte gab die Taten zu, stritt aber jede Gewaltabsicht ab. Er sei seit 13 Jahren heroinsüchtig und brauchte Geld für neuen Stoff.

Bei seinen Opfern entschuldigte er sich noch im Gerichtssaal. Nach diesem Geständnis verzichtete der Richter auf die Befragung der Zeugen. Eine der Taten wertete der Staatsanwalt als Raub, zwei nur als Diebstahl. Dafür forderte er insgesamt ein Jahr und vier Monate Gefängnis ohne Bewährung.

Dabei berücksichtige er die fünf Vorstrafen des Angeklagten, die eine Bewährung nicht mehr zuließen. Auch solle der Angeklagte weiter in Haft bleiben. Ganz dringend riet er ihm zu einer Therapie.

Der Angeklagte hatte bereits vor vier Jahren eine Entgiftung gemacht, wurde aber nach 14 Tagen wieder rückfällig. "Ich bereue meine Taten und möchte auf jeden Fall eine Therapie machen" versicherte er.

Der Verteidiger hatte zwei Monate weniger für seinen Mandanten gefordert. Dem wollte sich der Richter nicht anschließen. Schließlich haben die Opfer einen schweren Schock erlitten, als sie plötzlich mit physischer Gewalt überfallen wurden. Weil keine weiteren Einwände kamen, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. dw

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort