Krefelder Amtsgericht Prozess: 22-Jähriger rastet betrunken aus

Prozess: Bei einer Party und in einer Kneipe soll ein Angeklagter gewalttätig geworden sein.

Krefeld. „Er war außer sich — wie von Sinnen“, beschrieb am Montag eine Zeugin den Angeklagten aus Meerbusch, der im Februar 2017 in einer Gaststätte an der Issumer Straße in Krefeld den Wirt und andere Menschen durch körperliche Attacken und Schläge verletzt haben soll. Außerdem legt ihm die Staatsanwältin zur Last, Teile des Mobiliars zerstört zu haben. Der Wirt, der nach eigener Aussage durch einen Stoß eine stark blutende Platzwunde im Gesicht erlitten hatte und vorübergehend ohnmächtig war, musste ärztlich behandelt werden. Der Sachschaden in Höhe von 5000 Euro sei ihm nicht ersetzt worden.

Der Angeklagte soll sich den ganzen Abend ruhig verhalten, aber viel Alkohol getrunken haben. Geärgert hatte er sich darüber, dass er nachts gegen drei Uhr die Gaststätte verlassen sollte. Er zahlte zunächst, griff dann aber den Wirt unvermittelt an. Bei der Randale wurde ein weiterer Gast verletzt, der von einem Stuhl am Kopf getroffen wurde. Er erlitt eine blutende Wunde und verlor einen Zahn, was Behandlungskosten von 2400 Euro verursachte.

Für einen weiteren Eklat soll der Beschuldigte im Juli vergangenen Jahres bei der Geburtstagsparty seines Bruders — erneut unter Alkoholeinfluss — gesorgt haben. Dort soll ihm die Musik nicht gefallen haben, weshalb er mit einem Partygast in Streit geriet. Dieser stand nicht nur als Geschädigter vor Gericht, sondern auch als Mitangeklagter, weil er dem Angeklagten Bier über die Kleidung gegossen und damit die folgende Auseinandersetzung provoziert haben soll.

Von dem körperlich stärkeren Angeklagten bezog er Prügel und erlitt blutende Gesichtsverletzungen, wobei er sich durch den Wurf einer Bierflasche revanchierte, die sein Gegenüber streifte, aber nicht verletzte. Der Gastgeber und andere Partygäste konnten die Streithähne nur mit Mühe trennen.

Der psychiatrische Sachverständige beurteilte den Alkoholkonsum des Wiederholungstäters als exzessiv und problematisch. Der Mann sei kein regelmäßiger Trinker, aber wenn er trinke, raste er — wie in der Gaststätte — oft ohne erkennbaren Ansatz aus. Die Prognose des Sachverständigen: „Die Wiederholungsgefahr ist groß und weitere Straftaten sind zu erwarten.“ Die Rückfallwahrscheinlichkeit liege bei mindestens 50 Prozent. Helfen könne in solchen Fällen nur eine längere Therapie, zum Beispiel im Maßregelvollzug, was jedoch die nötige Mitarbeit des Patienten erfordere.

Der Richter lehnte bei dieser Prognose den Antrag des Verteidigers auf Haftentlassung ab. Bis zum Urteil am 30. Januar will er darüber nachdenken, ob er den Maßregelvollzug verfügt oder eine Freilassung unter voraussichtlich strengen Bedingungen.

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