Vorsorge Ohnmacht ohne Vollmacht

Die Diakonie lädt für den 29. Oktober zum Tag der Vorsorge und Betreuungen ein. Fachreferenten beleuchten die Thematik.

Vorsorge: Ohnmacht ohne Vollmacht
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Krefeld. Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung. Mit diesen Schriftstücken mag sich keiner so recht beschäftigen. Geht es dabei doch um Lebensphasen, in denen der Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

So ist beispielsweise eine Patientenverfügung eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Doch: Zum Abschalten lebenserhaltender Maßnahmen bei Komapatienten beispielsweise reicht eine entsprechende Patientenverfügung alleine nicht aus. „Vorsorgen — aber wie?“ lautet deshalb die große Frage. Die Mitarbeiter der Diakonie wollen sie in allen Details beantworten am Tag der Vorsorge und Betreuungen. Er findet statt am Samstag, 29. Oktober, 11 bis 15 Uhr, Westwall 40.

Der Tag ist überschrieben mit „Ohnmacht ohne Vollmacht“. Achim Rothe, der Leiter des Vereins für Betreuungen und Vormundschaften bei der Diakonie, hat die Leitung übernommen. Die Themen seien zur Zeit heiß diskutiert, „zumal es neue Gerichtsurteile geben soll“, berichtet er.

Ihm zur Seite stehen mit Edith Pennartz und Wilfried Meyerling kompetente ehrenamtliche Berater, die auch zu Gesprächen bereit sind. Drei Fachreferenten beleuchten die Thematik darüber hinaus aus ethischer, rechtlicher und medizinischer Sicht.

Um 11.30 Uhr spricht Dr. Arnd May vom Zentrum für angewandte Ethik. Um 12.45 Uhr referiert Rechtsanwalt Phillip Weimann über die Vorsorgevollmacht aus rechtlicher Sicht und um 14 Uhr erklärt Dr. Stefan Pesch vom Alexianer Krankenhaus um die Patientenverfügung aus medizinischer Sicht.

Rothe: „Unser Verein hat nicht nur die Aufgabe, Menschen zu betreuen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, sondern berät seit vielen Jahren auch darüber, wie die eigene Souveränität im Krankheitsfall mit Verfügungen erhalten bleiben kann.“ Der „Tag der Vorsorge und Betreuungen“ wird gemeinsam mit den Mitarbeitern des Hauses der Familie — Mehrgenerationenhaus durchgeführt.

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