Nach Überfall auf Disko-Mitarbeiter: Sieben Jahre Haft für 21-Jährigen

Krefeld. Ein zäher Verhandlungsmarathon über zehn Tage ist seit August nötig gewesen, bis der Richter durch hartnäckige Zeugenbefragungen die Hintergründe des Überfalls auf einen Mitarbeiter der Oberhausener Diskothek Steffy aufklären konnte.

In der Silvester-Nacht war der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma vom Angeklagten und seinen Komplizen bis zu seiner Wohnung in Krefeld verfolgt, mit einer Schusswaffe bedroht und geschlagen worden. Dann wurden ihm 21 500 Euro geraubt, ein Teil der Diskotheken-Einnahmen.

Am Dienstag wurde der 21-jährige Hauptangeklagte von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Zusammen mit einer noch nicht angetretenen Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten aus einem anderen Raubdelikt summiert sich der Gefängnisaufenthalt jetzt auf über zehn Jahre.

Es sei selten, dass er einen solch jungen Menschen zu einer derart hohen Strafe verurteile, sagte der Richter. Die Strafkammer hätte aber keine andere Wahl gehabt. Entgegen dem Antrag der Staatsanwältin — acht Jahre und fünf Monate — sei man schon unter der geforderten Strafe geblieben. Dabei sei schuldmindernd berücksichtigt worden, dass der Täter — wenn auch erst spät und unter drückender Beweislast — ein Geständnis abgelegt hat.

Angerechnet wurden außerdem dessen Entschuldigung bei dem Überfallenen und ein erstes freiwillig geleistetes Schmerzensgeld. Eine niedrigere Strafe wie bei einem minder schweren Fall sei schon deshalb nicht in Frage gekommen, weil die Tat professionell geplant, vorbereitet und mit erheblicher krimineller Energie durchgeführt worden sei, so der Richter.

Hinzu kommen die Nutzung der wenn auch ungeladenen Schusswaffe und die Verletzungen des Geschädigten durch die Schläge. Auch die noch ausstehende Vorstrafe, der sich der per Haftbefehl gesuchte Täter durch Flucht entzogen hat, habe strafverschärfend gewirkt.

Der 21-Jährige hat laut eigenem Schlusswort die Absicht, die Haft zu nutzen, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Sollte ihm dies nicht gelingen, hat der Richter bereits vorgebaut: Bei diesen Vorstrafen hätte eine erneute Rückfälligkeit bei einem ähnlichen Delikt eine dann Haftstrafe mit einer zweistelligen Jahreszahl zur Folge.

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