Muntere Lärmpolizei

Juristisch ist die Sache knifflig. Der Schutz vor Lärm, besonders nachts, wird groß geschrieben - aus gutem Grund. Jeder hat das Recht auf ungestörte Bettruhe.

Doch gilt dieses Prinzip auch für empfindsame Menschen, die sich bewusst in die Höhle des Löwen begeben? Kann ein Tourist, der selbst ins Kanu steigt, hinterher über nasse Kleidung klagen? Darf ein Konzertbesucher die Lautstärke verfluchen, wenn er direkt vor den Boxen steht? Und hat eine Frau, die zum Großmarkt zieht, das Recht, sich dort über den Geräuschpegel zu beschweren?

Das Unverständnis der Gastronomen ist nachvollziehbar. Nicht sie und ihre Gäste sind es, die nun Nacht für Nacht in ungekanntem Ausmaß über die Stränge schlagen, sondern eine Einzelne macht ihnen das Leben schwer und beschert ihnen Geldbußen, die weh tun.

Das Ordnungsamt, das sich auf WZ-Anfrage mit Allgemeinplätzen wegduckt, scheint wenig Fingerspitzengefühl zu zeigen. Den Ermessensspielraum, den die Mitarbeiter haben, legen sie offenbar zum Nachteil der Gastwirte aus, verteilen munter Bußgelder und riskieren, dass Krefelds schönste Kneipenmeile schweren Schaden nimmt. Gut, dass wenigstens das Liegenschaftsamt nun vermittelnd eingreift.

Bei den Jazz-Konzerten an der Alten Kirche war die Lärmpolizei seinerzeit ebenso fleißig unterwegs. Wenig später war die Reihe mausetot.

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