Mordprozess Beate S.: Milderes Urteil für Birgit K.?

Gericht schwächt Vorwurf möglicherweise ab.

Krefeld. Im Prozess um den Mord an der früheren Bankprokuristin Beate S. (75) hat das Landgericht mitgeteilt, dass die Vorwürfe gegen das Ehepaar Birgit und Stefan K. möglicherweise anders eingeschätzt werden. Stefan K. (43) könnte demnach wegen Anstiftung zum Mord verurteilt werden. Damit droht ihm allerdings ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe. Denn ein Anstifter ist genauso hart zu bestrafen wie der Täter selbst. Ganz anders bei Birgit K. (41): Die Vorsitzende Richterin Gudrun Rebell nannte „Nichtanzeige eines Verbrechens“ und „Begünstigung“ als mögliche Straftaten — die Höchststrafen liegen jeweils bei fünf Jahren.

Zuvor hatte der Haftrichter von den getrennten Vernehmungen des Paares aus Wegberg nach der Festnahme berichtet. Beide hätten sich kühl und emotionslos gezeigt. Stefan K. gestand, den Zuhälter Hristo „Richie“ I. damit beauftragt zu haben, „das Problem zu beseitigen“. Zwar habe er nie von Tötung gesprochen — doch dass dies die „Lösung“ war, sei klar gewesen. Birgit K. wiederum berichtete, ihr Mann habe davon gesprochen, wie es wäre, wenn die reiche Witwe sterbe. Doch das habe sie nicht ernst genommen und nach der Tat geschwiegen, um „Unheil von der Familie abzuwenden“.

Eine Nachbarin beschrieb, dass sie am Tatabend verdächtige Männer vor der Wohnung von Beate S. an der Camesstraße sah. Die beiden Bulgaren auf der Anklagebank konnte sie aber nicht sicher als diese ausmachen.

Der Prozess wird am 10. Februar fortgesetzt.

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